Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 148

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Herr Minister! Sie hätten die Möglichkeit, solch eine Verordnung im Einvernehmen mit dem Rechnungshof sofort zu erlassen, ohne dass Sie vorher in Gespräche mit Ländern und Gemeinden treten. (Abg. Kogler: Richtig!) Denn was würden die wohl dazu sagen? – Die werden sich dagegen wehren, dass man ihnen in die Karten schaut, die werden hundert Gründe dafür finden, warum das jetzt nicht geht, warum das so nicht geht, nicht so schnell geht und was alles anders gehört.

Im derzeitigen Zustand wird außerdem das Recht der Europäischen Union verletzt, nämlich konkret die Richtlinie 2011/85/EU, die Fiskalrahmenrichtlinie. Und jetzt frage ich Sie, Herr Finanzminister: Was wiegt nun schwerer, die „Heiligenbluter Verein­ba­rung“, die jetzt bald 40 Jahre alt ist, bei der ein paar ehrenwerte Herrschaften beieinan­der gesessen sind, oder nicht doch das Europarecht, zu dem wir uns committet haben?

Wir sind optimistisch und glauben, dass Sie, Herr Minister, das Problem angehen werden, jedoch sind die Missstände weiter reichend als das, was Sie angekündigt haben. Es fehlt ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, das die Kriterien einer solchen Insolvenz sowie die Konsequenzen klärt. Und angesichts der Causa Hypo erwarten wir auch da von der Bundesregierung, dass sie die Dringlichkeit einer solchen Regelung erkennt und entsprechend handelt.

Weiters gehören die Prüfkompetenzen der Kontrollorgane ausgeweitet, und zwar schnell. Der Rechnungshof pocht schon seit Jahren darauf, dass es unverantwortlich ist, Gemeinden unter 10 000 Einwohnern von der Prüfung draußen zu halten. Das Gleiche gilt für Unternehmen, an denen der Bund eine Beteiligung hat, die unter 50 Prozent liegt. Wir möchten diese Grenze auf 25 Prozent gesenkt sehen, damit auch Unternehmen geprüft werden können, bei denen die Beteiligung beim Stamm-, Grund- oder Eigenkapital unter 50 Prozent liegt.

Wenn wir noch weiter in die Materie gehen, kommen wir – da bin ich ganz pessi­mistisch, glaube ich kaum, dass sich da etwas tut – zum Finanzausgleichsgesetz. Dazu steht ja im Regierungsprogramm, dass wir das neu ausverhandeln wollen. Das war ja im letzten Regierungsprogramm schon relativ ambitiös formuliert. Wir sind skeptisch und glauben kaum, dass da die Reformen hinsichtlich der Verflochtenheit der Finanzströme umgesetzt werden.

Es fallen bei den Bundesländern insbesondere die Aufgaben und die Ausgaben auseinander. Man gibt Geld aus, das ein anderer einhebt. Die Finanzierungs­verant­wortung ist nicht gegeben. Dieser Zustand ist unhaltbar und macht Föderalismus zu einer Einbahnstraße: Die Bundesregierung hält den Kopf dafür hin, dass die Steuern in einem unerträglichen Maß eingehoben werden, und die Länder geben das Geld mit beiden Händen aus, ohne auf die Zweckmäßigkeit zu achten.

Da kommt es dann zu solchen Blüten wie vor ungefähr einem Jahr, als die Lan­deshauptleute Wallner und Pühringer in einem Interview zur Wohnbauförderung und deren Zweckbindung gefragt worden sind. Die beiden sagten, sie wären eigentlich schon für die Zweckwidmung der Wohnbauförderung zu haben, aber dann müsse eben der Bund im Finanzausgleich ein bisschen mehr Geld herausschauen lassen.

So etwas zu sagen finde ich ja königlich. Jetzt zwackt man den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern Wohnbauförderungsbeiträge ab, es kommt Geld daher, und wenn man die Landeshauptleute fragt: Gebt ihr das zweckgebunden aus?, sagen sie: Das Geld haben wir eigentlich schon für etwas anderes ausgegeben, wir brauchen noch mehr! – Das ist ja, wie wenn ein Mitarbeiter zum Chef sagt: Chef, ich war auf Urlaub und war einige Abende aus, das Geld ist draußen, für meine Wohnung bräuchte ich jetzt eine Gehaltserhöhung! (Abg. Heinzl: Ist ja gar nicht so blöd!)

 


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