Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 151

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Viertens: das Vorantreiben der Budgetkonsolidierung auf Bundes- und Länderebene sowie eine strikte Überwachung des Stabilitätspakts.

Nur durch diese Maßnahmen können wir wieder den Blick nach vorne richten, nur dadurch können wir wieder auch zu einem effektiven Einsatz öffentlicher Mittel kommen. Ich werde daher in diesem Jahr dem Hohen Haus ein umfassendes Geset­zes­paket vorlegen und hoffe, dass das von einer möglichst breiten Mehrheit getragen wird.

Wir werden den stabilen Rahmen für die Finanzpolitik der Republik, der Länder genauso wie der Gemeinden und des Bundes schaffen, zukünftig wird nie wieder ein Bundesland Haftungen in dieser Größenordnung eingehen können.

Das ist einer von zahlreichen weiteren Schritten, die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang setzen möchte. Wir haben uns ja zu einer umfassenden Verwal­tungsreform bekannt. Die Vorarbeiten laufen dazu genauso wie zu einer Föderalismus­reform mit einer klaren und modernen Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern.

Ich darf an dieser Stelle einmal mehr auch die Oppositionsparteien einladen, daran mitzuwirken. Letztlich wird es an uns allen liegen, dass das, was in Kärnten zu einem Desaster der Republik geführt hat, nie wieder passieren kann.

Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Fragen kommen.

Zu den Fragen 1 bis 5:

Zu Ihrer Frage nach den Haftungen, Schuldenständen, Finanzgeschäften aller Gebiets­körperschaften und der anhängenden Körperschaften und Unternehmen kann ich grundsätzlich feststellen, dass die Daten von den Gebietskörperschaften der Bundes­anstalt Statistik Österreich über den Schuldenstand des Sektors Staat, die auch an Eurostat gemeldet werden, den gesamten Sektor Staat abbilden, somit auch die ausgegliederten Einheiten und Gebietskörperschaften.

Die Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften – diese werden natürlich auch veröffentlicht – enthalten darüber hinaus die Schulden und die Haftungen der Gebiets­körperschaften. Die Darstellung aller Finanzgeschäfte in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden ist derzeit aber nicht vorgesehen. Derartige Berichte waren ja im Jahr 2013, als man versucht hat, auch auf Ebene des Parlaments zu einem verfassungsrechtlichen Spekulationsverbot zu kommen, leider von keiner Verfassungs­mehrheit getragen.

Daten zu den Haftungen werden von den Ländern auch dem Österreichischen Koordi­nationskomitee gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 zur Verfügung gestellt. (Abg. Kogler: Die Lizenz zum Spekulieren für den Pröll war das!) Aufgrund dieser Daten können folgende Kennzahlen für die Schulden und Haftungen der Länder und Gemeinden für den Stand Ende 2012, so weit sind wir in der Statistik, genannt werden:

Die Schuldenstände der Länder inklusive Wien betragen 22,4 Milliarden €, diejenigen der Gemeinden 4,3 Milliarden €. Die Haftungen der Länder betragen 68,3 Milliarden €, davon für Kreditinstitute 50,1 Milliarden €, diejenigen der Gemeinden 6,2 Milliarden €, davon für Kreditinstitute 1,2 Milliarden €.

Zu den Fragen 6 und 7:

Als Bundesminister für Finanzen bin ich für den Bundeshaushalt zuständig, aber nicht für die Haushalte der neun Länder und schon gar nicht für den von 2 353 Gemeinden. Ich kann Ihnen daher schon aus kompetenzrechtlichen Gründen keine Vollständigkeits-


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