Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 152

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garantie für die Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden abgeben und Ihnen auch keine detaillierten Auskünfte dazu geben, wann in den Rechnungsabschlüssen der einzelnen Gemeinden seit dem Jahr 1950 welche Haftungen erstmals aufge­schie­nen sind.

Es liegt natürlich in der Verantwortung der Länder und Gemeinden, sämtliche Daten wahrheitsgetreu und vollständig darzustellen.

Zur Frage 8:

Derivativgeschäfte werden derzeit in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden nicht ausgewiesen. Eine entsprechende Ergänzung der VRV wird aber gemeinsam mit dem Rechnungshof sowie den Ländern und Gemeinden vorbereitet und soll noch im Jahr 2014 kundgemacht werden.

Zu den Fragen 9 bis 15 – diese betreffen ein einheitliches Rechnungswesen – :

Bei den Fragen nach einer Modernisierung der VRV möchte ich vorausschicken, dass der Bund für den Bundesbereich mit den Haushaltsrechtsreformen 2009 und 2013 ein international anerkannt modernes und leistungsfähiges Haushaltsrecht geschaffen hat. Der Bund kann sich in diesem Rahmen als Reformmotor bezeichnen, und es wird auch international außerordentlich anerkannt, dass das in Österreich passiert ist.

Für die Haushalte der Länder und Gemeinden sind nach dem B-VG grundsätzlich die Länder selbst zuständig. Der Bund kann verfassungsrechtlich nicht einseitig handeln, hat aber durch eine wichtige Ausnahme, nämlich den § 16 des Finanz-Verfassungs­gesetzes, die Ermächtigung, dass der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rechnungshofs eine Verordnung erlassen kann, mit der erstens Form und Gliederung und zweitens Voranschläge und Rechnungsabschlüsse geregelt werden.

Für Vorgaben für sonstige Vorschriften für die Voranschläge und Rechnungs­abschlüsse der Gebietskörperschaften, also vor allem solche, die inhaltliche Bestimmungen ent­halten, fehlt eine derartige Kompetenz des Bundes, sodass dafür bundesweit ein­heitlich nur eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG in Kraft treten kann.

Im Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Rech­nungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte zu harmonisieren und bei allen Gebietskörperschaften nach Liquiditätsressourcen und Vermögenssicht zu gestalten. Sonstige Vorschriften sollen mit einer Artikel-15a-Vereinbarung harmonisiert gestaltet werden.

Diese Gespräche, für die es eben auch keine entsprechende Ermächtigung nach einer Verordnung gibt, werden derzeit mit den Ländern und Gemeinden geführt. Aber das ist ein großer Unterschied zu dem, was Sie sagen, da Sie sich nur auf den Formteil beziehen, und allein von der Gliederung habe ich wenig – ich muss etwas vom Inhalt haben. Diese neue Verordnung und die Artikel-15a-Vereinbarung sollen daher im Jahr 2014 erlassen beziehungsweise vereinbart werden, sodass die Reform mit Wirkung für das Budget 2018 in Kraft treten kann.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses Vorhaben gelingt, da sich auch die Länder zu dieser Reform bekennen. Lange waren sie skeptisch gegenüber einer Haushalts­reform, aber seit in Salzburg dieser Finanzskandal passiert ist, gibt es eine Umkehr. Mittlerweile haben sich alle Länder in einem Beschluss der Landesfinanzreferenten­konferenz zu einer Haushaltsrechtsreform bekannt, die die Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht zur Grundlage ihres Rechnungswesens macht.

 


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