Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 153

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Vier Länder – Steiermark, Burgenland, Salzburg und Kärnten – arbeiten bereits inten­siv an der Umsetzung von Reformen und werden dabei von meinem Ministerium unterstützt.

Wir sind aber auch in der Frage der Haushaltsrechtsreform der Länder und Gemeinden aktiv. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit den Ländern und Gemeinden bereits 2012 vereinbart, eine Vorlage für eine VRV auf Basis der Haushaltsrechts­reform des Bundes vorzulegen. Seither wird an deren Umsetzung gearbeitet. Gleich­falls bereits 2012 wurden die Vorbereitungsarbeiten in Zusammenarbeit mit der Universität Klagenfurt und in der Folge auch zusammen mit dem Rechnungshof aufge­nommen. Ein Zwischenergebnis wurde im Sommer 2013 vorgestellt.

Nunmehr ist ein vollständiges Paket für eine Haushaltsreform als Vorschlag für eine neue VRV unter Einbindung der Länder und Gemeinden in Fertigstellung. Gerade heute, an diesem Tag, haben dazu in sehr konstruktiver Atmosphäre Expertenge­spräche mit den Ländern und Gemeinden, dem Rechnungshof und einer wissenschaft­lichen Beraterin – einer Professorin für Rechnungswesen der Uni Klagenfurt – stattgefunden. Gegenstand ist dabei der Reformvorschlag des Bundes, mit dem das Haushaltswesen der Länder und Gemeinden nach dem Vorbild des Bundes in abgerundeter und kompakter Form und abgestimmt auf die Besonderheiten der Länder und Gemeinden reformiert werden soll.

Zur Frage 16:

Ich sehe es nicht als meine Aufgabe als Bundesminister für Finanzen, Empfehlungen des Rechnungshofs gegenüber einem Bundesland rechtlich oder sachlich zu bewerten. Ich halte aber fest, dass Kärnten zur Aufarbeitung des Schadens bei der Hypo, der durch diese exorbitanten Landeshaftungen entstanden ist, einen Beitrag in der Größenordnung von 500 Millionen € zu leisten hat. Das haben wir letzte Woche übri­gens auch in einem Ministerratsbeschluss festgehalten.

Zur Frage 17:

Durchgehende Aufzeichnungen der letzten 20 Jahre zu Auskunftseinholungen sind meinem Ressort nicht bekannt. Das BMF ist in einem laufenden Informationsaustausch mit Ländern und Gemeinden, und mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 ist eine umfangreiche gegenseitige Berichtspflicht und Koordinierung der Haushalte vorgesehen worden, sodass regelmäßig und wechselseitig über die Finanzwirtschaft und Haushaltsplanung der Gebietskörperschaften informiert wird.

Zu den Fragen 18 bis 27:

Eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs ist eine Kompetenz des Bundesverfassungsgesetzgebers, aber nicht des Bundesministers für Finanzen. Der Rechnungshof ist ja ein Hilfsorgan des Parlaments, seine Kompetenzen werden durch das B-VG geregelt. Wenn Sie Ausweitungen haben wollen, dann müssen Sie das auch hier im Hohen Haus diskutieren.

Zur Frage 28:

Derzeit scheint mir eine adäquate personelle Ausstattung des Rechnungshofs gegeben zu sein, auch wenn der Herr Präsident das nicht ganz so sieht. Dennoch wird bei einer allfälligen Änderung der Prüfkompetenzen natürlich darauf zu achten sein, dass der Rechnungshof über entsprechende Ressourcen verfügt.

Zur Frage 29:

Ein echtes Aufsichtsrecht des Bundes über die Länder und ihre Budgets wäre wohl nur mit einem entsprechenden Durchgriffsrecht des Bundes auszuüben. Damit wären aber


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