Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 154

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weitreichende verfassungsrechtliche Kompetenzen verbunden, die wir derzeit nicht haben.

Zu den Fragen 30 bis 36:

Änderungen beziehungsweise Ergänzungen beim Insolvenzrecht fallen in die Zustän­digkeit des Bundesministers für Justiz, und ich muss es ihm überlassen, darüber zu befinden.

Zu den Fragen 37 bis 39:

Bereits im Jahr 2008 wurde eine Arbeitsgruppe der Finanzausgleichspartner eingerich­tet. Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen schließlich mehrere Studien zu unterschiedlichen Aspekten einer grundsätzlichen Reform in Auftrag gegeben – konkret zu folgenden Themen: „Reformoptionen und Reformstrategien“, „Zur Stärkung der Abgabenautonomie subnationaler Gebietskörperschaften“, „Transfers und Kosten­tragung“, „Gemeindestruktur und Gemeindekooperation“ sowie „Verstärkte Aufgaben­orien­tierung“.

Ich gehe davon aus, dass aufgrund dieser umfangreichen Vorarbeiten bei gutem Willen aller Beteiligten rasch eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs vorbereitet werden kann. Die Arbeiten sollen zunächst auf Beamtenebene rasch nach Abschluss der Budgetarbeiten und der geplanten Verlängerung des Finanzausgleichs, also noch in diesem Jahr, beginnen.

Zu den Fragen 40 bis 42:

Das Regierungsprogramm der Bundesregierung enthält das Ziel, eine große Ver­waltungsreform zwischen den Gebietskörperschaften voranzutreiben. Ziel ist unter anderem eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beseitigung von Doppel- und Mehrgleisigkeiten. Vorgesehen ist weiters eine Reduzierung der Ermessensausgaben in den Jahren 2014 bis 2018, und zwar in Höhe von 5 Prozent auf Basis des Rechnungsabschlusses 2011.

Es bietet sich an, diese Gespräche im Rahmen der im Regierungsprogramm vor­gesehenen und ehestmöglich zu konstituierenden Aufgaben- und Deregulierungskom­mission zu führen.

Zu den Fragen 43 bis 49  zur Debatte über eine Föderalismusreform –:

Die Ausarbeitung der notwendigen Reformen soll gemeinsam mit den Oppositions­parteien erfolgen. Dazu soll auf parlamentarischer Ebene eine Föderalismusreform­kommission eingesetzt werden, die unter Einbindung der Länder konkret ausfor­mulierte Vorschläge zur Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes entwickeln soll. Die Umsetzung dieses Programms wird, da es sich ja um eine Kommission des Parla­ments handelt, Sache der im Nationalrat vertretenen Parteien sein.

An konkreten Vorschlägen wird gearbeitet. Viel wird diskutiert werden müssen, damit wir dieses Projekt auch mit einem positiven Abschluss versehen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin mehr als 10 Minuten Redezeit zur Verfügung hat und einer Fraktion eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zusteht.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


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