auf dem Tapet, sondern darüber redet man seit Jahren. Da die großen Banken ja nicht nur national agieren, sondern international, also in vielen Ländern tätig sind, ist das natürlich ein klassisches Beispiel dafür, dass es jetzt nicht um nationale Regelungen gehen kann, sondern dass es internationale Regelungen braucht (Zwischenruf des Abg. Strolz) – deshalb auch die Bankenaufsicht auf europäischer Ebene, deswegen auch quasi die Auffanglösung und die Insolvenzlösung auf europäischer Ebene.
Wir haben einen Teil letztes Jahr – da waren Sie noch nicht im Parlament – hier bereits beschlossen, nämlich das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz. Den zweiten Teil werden wir natürlich nach Vorliegen der europäischen Regeln jetzt auf nationaler Ebene umsetzen.
Zur Frage – das tut jetzt nichts so direkt zur Sache, aber trotzdem – der Invaliditätspensionen: Es entscheidet nicht die Politik, wer in Invaliditätspension gehen kann oder nicht, das entscheidet noch immer ein Arzt. Wir wissen, dass es zu viele sind in Österreich, die das tun (Abg. Strolz: Das ist der Filz! Der rot-schwarze Filz! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Oberhauser und Strolz), und deswegen gibt es ja auch neue Regelungen, beispielsweise dass eben die Invaliditätspension auch vorübergehend sein kann bis zu einem gewissen Alter. Deswegen gibt es ja auch Regelungen: weil eben wir wissen, dass wir austarieren müssen und dass es da in der Realität Probleme gibt. Aber sich hier herzustellen und strukturelle Korruption vorzuwerfen, ist natürlich zurückzuweisen und kann jedenfalls nicht akzeptiert werden.
Zum Kernthema Ihres Antrages, nämlich wie wir für mehr Transparenz zwischen den Gebietskörperschaften und innerhalb der Gebietskörperschaften sorgen können, was Finanzströme, Schulden, Rechnungswesen und so weiter betrifft: Ich glaube, was wir da brauchen – das haben wir auch schon vor einem Jahr hier gesagt –, ist ein einheitliches Rechnungswesen für alle Gebietskörperschaften, allerdings differenziert nach Größe und Aufgabe der jeweiligen Gebietskörperschaft. Für die Privatwirtschaft haben wir solche Regeln, diese sind unterschiedlich je nach der Größe des Betriebes und nach der Branche, in der der Betrieb tätig ist. Da gibt es Vollpauschalierungen, Teil-pauschalierungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, UGB-Rechner, IFRS-Rechner – also je nach Größe und Aufgabe unterschiedliche Regeln, aber ein einheitliches, kohärentes System.
Für alle in der Privatwirtschaft haben wir das, und so etwas brauchen wir auch bei den Gebietskörperschaften. Dabei muss natürlich der Anzug, der dem Bund passt, einer Gemeinde nicht passen (Abg. Schieder: Auch einem Bürgermeister nicht!), und auch der Anzug, der der Gemeinde Wien passt, wird wohl der falsche für Gramatneusiedl oder eine andere Gemeinde sein, die deutlich kleiner ist, auch wenn sie ähnliche Aufgaben hat. Das heißt, wir brauchen ein gemeinsames Recht, aber differenziert nach der Aufgabe der Gebietskörperschaft beziehungsweise nach der Größe.
Darin waren wir uns im Prinzip einmal einig, nur gab es dann vor einem Jahr halt eine etwas unterschiedliche Position, die Grünen haben – leicht überspitzt – gesagt: Solange der Bund nicht über die Länder drüberfährt, kann es keine gute Regel sein! Das heißt, der Bund hätte über die Länder drüberfahren müssen, so quasi mit dem Zwillingsreifen über das Gesicht von Pröll (Abg. Rossmann: Bundeseinheitliche Lösungen haben wir gesagt!), erst dann gilt es. Das ist nicht unsere Position, wir leben ja nicht in einer Drüberfahrgesellschaft, nicht in einer Drüberfahrdemokratie (Abg. Rossmann: Wir sind in einer Blockadedemokratie!), sondern in einer Verhandlungsdemokratie, und die Legitimation ... (Abg. Kogler: Ihr wollt die Onkel schützen!)
Landeshäuptler (Abg. Brosz: Landeshäuptlinge! – Beifall des Abg. Kogler), Entschuldigung, Landtagsabgeordnete sind genauso gewählt wie Abgeordnete zum Nationalrat, sie sind um nichts weniger demokratisch legitimiert als wir. Und eine kleine Gemeinde
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