schon gelernt: Retten, was zu retten ist! Aber den zweiten Teil müssen Sie noch lernen: Untersuchen, was zu untersuchen ist! – jedoch nicht durch eine Regierungskommission, sondern durch einen Untersuchungsausschuss dieses Hauses. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Nun zum eigentlichen Inhalt: Herr Finanzminister, als ich Ihnen vorhin zugehört habe, haben Sie eine Reihe von Bekenntnissen abgelegt und eine lange Liste von Punkten aufgezählt, die Sie machen werden. Da hätte vieles natürlich längst in der Vergangenheit passieren können, beispielsweise das Spekulationsverbot, mit dem ich mich jetzt ein wenig näher auseinandersetzen möchte.
Es ist nämlich ziemlich genau ein Jahr her, da wurden Entwürfe unter Mitwirkung der Grünen diskutiert, wie man der Spekulation in diesem Land zu Leibe rücken kann. Und Beispiele für Spekulationen hat es auf Bundesebene gegeben, auf Länderebene gegeben, auf Gemeindeebene gegeben, also Anlässe hätte es genug gegeben. Aber leider ist die Regelung, die Sie uns vorgelegt haben, in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend gewesen.
Ich beginne einmal mit dem Spekulationsverbot im engeren Sinne, nämlich der Verankerung der Risikoaversität der Ausrichtung des Finanzmanagements für Bund, Länder und Gemeinden.
Da waren ja durchaus positive Ansätze drinnen: ein Verbot der Veranlagung in Fremdwährung, keine derivativen Geschäfte ohne Grundgeschäft, keine Veranlagung etwa durch Kreditaufnahme. Aber was da gefehlt hat – und das hat das Ganze nämlich nicht wasserdicht gemacht –, war, dass sehr wohl Lücken vorhanden gewesen sind, nämlich die Lücke, dass es möglich gewesen wäre, Veräußerungen von Landesvermögen, etwa von Wohnbauförderungsdarlehen, durchaus in spekulative Zwecke und Veranlagungen zu richten.
Also das, was Erwin Pröll in Niederösterreich gemacht hat, wäre mit jenem Vorschlag, den Sie vor einem Jahr eingebracht haben, durchaus noch möglich gewesen. Von einer „wasserdichten Regelung“ kann da überhaupt keine Rede sein. Es hat auch die Finanzministerin außer Dienst damals nicht bestätigt, dass es sich um eine wasserdichte Regelung handelt – aus gutem Grund hat sie es nicht bestätigt.
Zweiter Punkt: Umgesetzt werden hätte das Ganze über eine Artikel-15a-Vereinbarung sollen, von der die Frau Finanzministerin damals gemeint hat, sie sei das Kernstück dieses Spekulationsverbots gewesen. Frau Finanzministerin außer Dienst, das war – das habe ich schon damals gesagt, und ich wiederhole es an dieser Stelle – das „Verwässerungsstück“ dieses Spekulationsverbots. Warum? – Weil es eine Kaskade an Verordnungen und Richtlinien ausgelöst hätte. Es hätte die Entscheidung darüber, was risikoavers ist, in die Länder verlegt, also neun Verordnungen auf Landesebene.
Es hätten die Richtlinien darüber, was unter „risikoavers“ zu verstehen ist, neunmal gemacht werden müssen; neun Richtlinien. Und auch der Bund hätte Richtlinien machen müssen. Was wir Grüne hingegen gefordert haben, war nicht eine Artikel-15a-Vereinbarung, sondern eine bundeseinheitliche Regelung mit der Verankerung der Grundsätze in unserer Bundesverfassung. (Abg. Kogler: Jawohl!) Das wäre der richtige Schritt gewesen, der erste Schritt! (Beifall bei den Grünen.)
Das hat damals den § 17 der Finanzverfassung betroffen, der neu hätte eingeführt werden sollen.
Der zweite, aber noch viel wichtigere Schritt ist aber jener, dass, um ein Spekulationsverbot umzusetzen, natürlich auch die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, nämlich durch ein entsprechendes Reporting, denn es nützt ja wenig, wenn wir ein
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