Spekulationsverbot haben, aber nicht in die Länderhaushalte hineinschauen und schauen können, was sich dort abspielt.
Wir hätten dort natürlich ablesen können müssen: Was gibt es noch an spekulativen Geschäften? Wie verändern sich die Stände? Vor allem hätten wir ein modernes Rechnungswesen gebraucht. Und ein modernes Rechnungswesen – Herr Kollege Strolz, sorry – diskutieren wir nicht erst seit jetzt, das diskutieren wir seit vielen, vielen Jahren. Ich erinnere mich noch gut an die ersten Sitzungen und an die Entstehung des neuen Haushaltsrechts für den Bund. Da hatten wir einmal einen Artikel 53e im Entwurf drinnen. Dieser hat schon damals die Länder und Gemeinden eingeladen, in Analogie zum Bund das umzusetzen, was jetzt beim Bund umgesetzt wurde.
Wer hat das verhindert? – Die Bundesländer, mit dem Argument, das sei ein Eingriff in deren Budget- und Finanzautonomie. (Abg. Kogler: Was ein Wahnsinn ist!)
Auf dieser Ebene ist es weitergegangen. Sie, Herr Kollege Strolz, und auch Herr Loacker sagen: § 16 Abs. 1 der Finanzverfassung würde ausreichen, um ein modernes Rechnungswesen zu schaffen. – Da muss ich wirklich widersprechen: § 16 Abs. 1 der Finanzverfassung spricht nur von Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, aber nicht von den Inhalten.
Wenn es darum geht, bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, dann brauchen wir bundeseinheitliche Bewertungsregelungen, dann brauchen wir bundeseinheitliche Voranschlags- und Rechnungsabschlussansätze. Das wäre der Kern eines neuen § 16 Abs. 1, nicht die Form und Gliederung und nicht diese unselige Vereinbarung aus Heiligenblut, die im Jahr 1974 geschlossen wurde, die seither jegliche Lösung blockiert, weil sie ein Einvernehmen mit den Ländern voraussetzt.
Wenn die Länder – und sie hatten ja mittlerweile Zeit genug – das Bundeshaushaltsrecht studiert hätten, das in zwei Phasen in Kraft gesetzt wurde, dann wäre es ja ein Leichtes, diese Bestimmungen für ein modernes Rechnungswesen auch auf Landes-ebene umzusetzen. Sie, Herr Finanzminister, haben ja selbst gesagt, es gebe eine Reihe von Bundesländern, die schon mit der Umsetzung solcher Regelungen beginnen: das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Salzburg. Aber wichtig wäre, dass das alles in bundeseinheitlicher Vorgangsweise geschieht, dass das nicht wieder Regelungen sind, wo ein Bundesland dies und das andere Bundesland jenes macht.
Da werden wir nie zu Vergleichen und Vergleichsmöglichkeiten kommen. Da werden wir nie zu einem Benchmarking von bestimmten Leistungen, etwa im Bereich der Pflege oder bei anderen Leistungen, kommen, womit wir dann sowohl die Standards als auch die Inhalte und die Qualität von bestimmten Leistungen je Bundesland vergleichen können.
Dort schlummern Effizienzpotenziale, die umzusetzen wären. Aber das geht nur, wenn wir ein bundeseinheitliches Rechnungswesen haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)
Und solange wir dieses nicht haben, sondern eine Blockadehaltung der Länder – und das haben wir ja bei den Verhandlungen im Vorjahr erlebt –, so lange werden wir nie in diese Situation kommen.
Ich erinnere mich noch gut an die Verhandlungssituation, als Herr – damals Klubobmann – Kopf mit einem Vorschlag von Herrn Landeshauptmann Wallner aus dem fernen Vorarlberg gekommen ist und die Landeshaltung vertreten hat. Dies hat eigentlich verhindert, dass wir damals eine Lösung zu einem Spekulationsverbot und einem modernen Rechnungswesen zustande gebracht haben. (Abg. Kogler: Frau Fekter war auf unserer Seite!)
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