Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 170

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Sie sollten wissen, und ich rufe es in Erinnerung, wenn Sie in der Exekutionsordnung nachschauen und das recherchieren, dann werden Sie draufkommen, dass Vermögen, das gemeinnützigen Zecken dient, gar nicht exekutiert werden kann. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Aber wir haben natürlich ein Problem, wenn es um Landeshaftungen geht, und dieses Problem ist Teil des österreichischen Föderalismus.

Föderalismus ist eine gute Sache, aber die Art und Weise, wie wir ihn in Österreich hier aufsetzen, ist nicht gut, denn er funktioniert nach dem Prinzip: Wozu eigenes Geld ausgeben, wenn wir fremdes ausgeben können? (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Daher wollen wir unseren Antrag hinsichtlich eines Insolvenzrechtes für Bundesländer gerne wiederholen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sichtigt werden: Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung); Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz; Durch­führung des Insolvenzverfahrens; Möglichkeit der Zwangsverwaltung; Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft; Umschreibung der verwert­baren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft.“

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Das war die zweite Lektion.

Dritte und letzte Lektion: modernes Rechnungswesen. Wir haben es heute schon gehört, die Frage ist natürlich, warum wir immer wieder dieselben Vorfälle haben. Warum haben wir Salzburg? Warum haben wir Linz? Warum haben wir Kärnten? Und wir wissen doch alle, dass das nicht alles ist. Das ist die Spitze des Eisberges. Ein wesentlicher Aspekt, warum wir immer wieder mit diesen Finanzdebakeln konfrontiert sind, ist das veraltete Rechnungswesen, die Kameralistik, ein schlichtes Einnahmen- und Ausgaben-Rechnungswesen, so wie es jeder Greißler verwendet und damit führen wir Bundesländer. Das ist natürlich höchst intransparent.

Warum wehren sich die Bundesländer so dagegen?  Ja weil sie diese Transparenz gar nicht wollen. Seien wir ehrlich, da ist es immer angenehm, die Gelder hin und her zu schieben, wie man will, da kann ein modernes Rechnungswesen natürlich nicht willkommen sein.

Ein Wort, Herr Finanzminister: Sie sagen, man hätte nichts tun können.  Sie hätten natürlich die Möglichkeit, nach § 16 Finanz-Verfassungsgesetz zu handeln, und da muss ich auch Ihnen, Herr Kollege Rossmann, widersprechen. Es sagen renommierte Verfassungsexperten, das reicht natürlich als Grundlage für modernes Rechnungs­wesen. Wenn es nicht reichen würde, warum haben wir denn dann die Heiligenbluter Vereinbarung, wo sich die Länder genau herausverhandelt haben, dass sie gefragt werden müssen? (Abg. Rossmann:  weil sich damit über Verfassungsrecht hinweg­setzen!) Wir können gerne darüber reden, Herr Kollege Rossmann, auch mit den Verfassungsexperten, die da mit uns einer Meinung sind.

 


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