Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 174

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Bruno Rossmann hat einfach recht. Sie sollten sich die Bestimmungen vorher durch­lesen! (Abg. Rossmann: Danke schön!)

Es ist ganz klar, dass es hier natürlich um die, wenn man so will, Berichterstattung und den endgültigen Abschluss geht, aber nicht darum, wie vorgelagert, wenn Sie so wollen, das gesamte Rechnungswesen organisiert wird. Wir kennen solche unter­schiedlichen Strukturen. Wir haben sie in der EU-Berichterstattung. Wir haben ein sogenanntes Maastricht-Defizit, das nicht ident ist mit einem administrativen Haushalt. Da gibt es eine Überleitung, und wenn es eine Berichterstattung gibt, kann ich verlangen, die Zahlenwerke so zu bekommen, und das kann man sehr wohl vorschreiben, aber ich kann damit nicht die vollständige Umsetzung des Rechnungs­wesens bewerkstelligen.

Deswegen ist es ja auch vernünftig, was in der Regierungsvereinbarung steht. Die NEOS zitieren es ja in ihrem eigenen Antrag. Wir haben ja im Koalitionsabkommen genau eine vernünftige Prozedur vereinbart, nämlich dass die Erlassung dieser Vor­schriften in intensiver Zusammenarbeit mit den Betroffenen, nämlich Länder und Gemeinden, erfolgt.

Glauben Sie mir, es ist wirklich kein sinnvoller Vorgang, die außen vor zu lassen, etwas vorzuschreiben, was nicht erarbeitet ist anhand der Situation der Betroffenen. Sie müssen bei Rechnungslegungsvorschriften immer schauen, ob das für diesen Bereich passt. Man wird für kleine Gemeinden andere Vorschriften brauchen als für Stadt­gemeinden größerer Natur.

Natürlich ist das eine umfangreiche Arbeit, und natürlich ist eine Standardisierung schwierig. Aber wir sind uns darüber einig, ich darf doch an den Entschließungsantrag vom 18. März erinnern. So lange ist das noch nicht her, da haben außer den Regierungsfraktionen Grüne und NEOS schon zugestimmt. Der Entschließungsantrag ist in der Frage ausreichend. Es steht drinnen, das Gesetzespaket soll jedenfalls die komplette Umsetzung des Bankeninsolvenzrechtes, die vergleichbare Transparenz der öffentlichen Haushalte sowie ein einheitliches Spekulationsverbot enthalten. Warum bringen Sie es heute wieder? Wir sind am Weg, es zu tun, es ist in Ordnung. (Abg. Strolz: Detailliertere Unterpunkte! Zwischenruf bei der ÖVP.) Bitte!

Noch zur Frage des Kollegen Hable, vielleicht auch nur zur Klarstellung, auf welcher Ebene gearbeitet wird: Darf ich Sie daran erinnern, dass die Exekutionsordnung bei der Verwertung von Vermögen durch den Masseverwalter nicht die Rechtsgrundlage ist? Ich weiß, es ist so ähnlich. Das eine ist EO, das andere ist KO. Inzwischen heißt es ja Insolvenzordnung.

Jetzt erklären Sie mir bitte, warum ein Masseverwalter, würde es ein Insolvenzrecht geben, nicht die Verwertung des gesamten Vermögens vornehmen sollte oder könnte? Selbstverständlich. (Zwischenruf des Abg. Wittmann. Abg. Hable: Haftungen !) Daher ist es keine Gräuelpropaganda, sondern völlig klar: Wenn eine öffentliche Hand in welche Form auch immer der Schuldenregulierung kommt, dann gibt es relativ wenig Tabus. Lesen Sie sich die Zeitungen der letzten Woche durch, wie denn die Gesundheitseinrichtungen in Griechenland beieinander sind!

Griechenland ist nicht formell in Konkurs gegangen. Wir haben zwei Rettungspakete gehabt und schlussendlich den ESM. Faktisch aber bedeutet die Verwertung des Vermögens  so wie es die Troika vorschreibt und es unter Applaus der hiesigen Opposition eingeschränkt wird, man darf ja nichts nach Griechenland zahlen , dass die Leistungen für Menschen, die eine Gesundheitsversorgung brauchen, drastisch eingeschränkt sind.

 


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