Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 173

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Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft"

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erlass einer Verordnung gem. § 16 Abs. 1 F-VG

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Trotz aller Finanzskandale der letzten Zeit (Salzburger Finanzskandal, Swap-Skandal in Linz, die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich) gibt es nach wie vor keinen wirklichen Überblick über die finanzielle Lage des Staates. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus. Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buch­führung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfs­kompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rech­nungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rech­nungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


16.29.07

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Kollege Hable, ich will jetzt nicht als Schiedsrichter auftreten, aber ich glaube, der


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