Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 172

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berück­sich­tigung des aktuellen Insolvenz-, Banken- und Gesellschaftsrechtes eine Gesetzes­vorlage für ein den aktuellen Bedürfnissen entsprechendes Banken-Insolvenz- bzw. -sanierungsrecht vorzulegen. Darin sollen neben der Methodik zur Sanierung, Abwick­lung und Liquidation von Kredit- und Finanzinstituten auch die Zuständigkeiten klar festgelegt werden.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen"

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungs­unfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser  Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbindlichkeiten  eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere  Gebietskörper­schaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein  Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften wird vermieden, dass - wie im aktuellen  Fall des Landes Kärn­ten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer  Höhe, die ein Mehr­faches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen - der  Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich  einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz  einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sichtigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Über­schuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

 


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