verschiedensten Berichten des Rechnungshofes, dass es da klumpt. Ich nehme jetzt ein Beispiel heraus: Bei den Familienleistungen hat man es gesehen. Ich glaube, Bund, Länder und Gemeinden stellen insgesamt über 100 Familienleistungen auf. Aber man kann nicht sagen, was das bewirkt, was die Ziele sind und was es uns bringt. Das ist ein Beispiel, warum das dringend notwendig ist. Gott sei Dank gibt es hier im Haus zumindest Übereinstimmung darüber, dass so etwas kommen soll.
Was in diesem Zusammenhang auch immer anzusprechen ist, ist natürlich die Kontrollmöglichkeit, sind die Gemeindeprüfungen. Sie wissen, wir stehen dazu, dass der Rechnungshof grundsätzlich die Kompetenz haben sollte, jede einzelne Gemeinde in Österreich zu prüfen, wofür wir natürlich wieder diese Vergleichbarkeit brauchen.
Da muss man sich aber, wenn man die ganzen Strukturen kennt, auch die Frage stellen: Ist es dann sinnvoll, dass wir, wenn ich jetzt von einer kleinen Gemeinde spreche, dort einen Prüfungsausschuss haben, dort die Aufsicht durch die Bezirkshauptmannschaft haben, die Gemeindeaufsicht haben? Dann haben wir den Landesrechnungshof auch noch und schließlich den Bundesrechnungshof. Das heißt, wir müssen die Anzahl der prüfenden Stellen hier genauso mit überdenken und vor allem, welche Kompetenzen bringen sie mit, wo haben wir die besten Ressourcen dafür, wo haben wir die größte Effizienz, wenn es darum geht, diese Potenziale zu heben, die da schlummern und in Wahrheit verloren gehen.
Wenn wir von Konsolidierung und Transparenz sprechen, dann ist die Steiermark ja immer ein Vorzeigebundesland. So bezeichnen sich die Landesfürsten momentan ja selbst.
Zum Thema „Gemeindefusionen“: Ich meine, niemand wird sich Reformen verschließen, aber ich möchte an einem Beispiel zeigen, wie man es eben nicht macht. Als das Thema „Gemeindefusionen“ auf das Tapet gekommen ist, da hat es in der Steiermark Gemeinden gegeben, die gesagt haben: Okay, setzen wir uns zusammen, reden wir drüber, vielleicht macht es wirklich Sinn! Was haben wir davon? – Diese haben sich mit diesem Thema durchaus konstruktiv auseinandergesetzt. Einige Gemeinden haben gesagt: Ja, das macht Sinn, das machen wir, wir ziehen diese Sache durch!
Wenn ich jetzt als jemand, der ein Land regiert, jemandem eine Fusion schmackhaft machen muss, weil ich davon überzeugt bin, dass das gescheit ist, dann muss ich so weit sein, dass ich sage: Was bringt es, wenn die Gemeinde A mit der Gemeinde B und von mir aus auch noch mit der Gemeinde C verschmilzt? Das heißt: Ich muss eine Rentabilitätsberechnung anstellen. Ich muss den Leuten sagen: Wenn Ihr das macht, dann habt Ihr davon dieses und jenes, dann bleibt Euch so und so viel im Sack, das Ihr für etwas anderes verwenden könnt, vielleicht für etwas Gescheiteres, etwas Besseres, was auch immer!
Das ist aber nicht erfolgt. Es hat zu keiner Zeit eine Berechnung darüber gegeben, was sich eine Gemeinde oder zwei dadurch ersparen, wenn sie jetzt fusioniert werden, und zwar mittels Verordnung oder Beschluss durch den Landtag. Das sind die sogenannten Zwangsfusionierungen, wo wir sagen: Das kann es nicht sein! Da geht es jetzt nicht nur um das Drüberfahren, das ist sowieso noch ein eigenes Kapitel, die demokratischen Elemente sind ja ausgeschaltet worden (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Steßl.) – Bitte, Frau Kollegin? (Staatssekretärin Steßl: Müssen Sie immer gegen Reformen auftreten?) Nein, wir sind nicht gegen Reformen. Dann haben Sie, liebe Frau Staatssekretärin, vorher nicht gut genug zugehört. Ich habe gesagt, wir sind für Reformen dann, wenn sie sinnvoll sind und wenn erklärt wird, was es bringt. Und das ist der Unterschied! (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn man dann noch hergeht und einen besonders heiteren Schlusspunkt setzt, die Zwangsfusionierungen beschließt, ohne zu sagen, was es bringt, und dann den
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