Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 180

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gänzlich untätig geblieben. (Abg. Rädler: Stimmt ja nicht!) Bezüglich dieser Ermäch­tigung sind Niederösterreich und das Burgenland gänzlich untätig geblieben. Und bezüglich der Steiermark ist es so, dass jene Gemeinden geprüft werden können, die Mittel vom Land erhalten haben, aber nur dann, wenn es auch vertraglich festgelegt ist.

Warum erzähle ich Ihnen das? – Damit Sie sehen, dass eine Ermächtigung, die der Bundesgesetzgeber ausgibt, sehr unterschiedlich ausfallen kann und weit weg ist von der Möglichkeit, vergleichbare Prüfungen vorzufinden.

Deswegen haben Kollegin Moser und ich bereits im Jänner gefordert, dass hier nachzujustieren ist, und auch einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Wir haben diesen Antrag absichtlich heute nicht eingebracht, um ihn gleich abstimmen zu lassen, sondern ihn einem Ausschuss zugewiesen, weil wir Ihnen die Chance geben wollen, das auch wirklich fundiert zu diskutieren. Und ich glaube, die Debatte, die in den letzten fast zwei Stunden gelaufen ist, hat gezeigt, dass da Handlungsbedarf besteht.

Zum einen beinhaltet dieser Antrag die Möglichkeit des Rechnungshofes, auch Gemeinden unter 10 000 EinwohnerInnen zu prüfen, die Senkung der Beteiligung von 50 auf 25 Prozent, auch eine Prüfmöglichkeit bei jenen Rechtsträgern, die öffentliches Vermögen zu verwalten haben oder für die öffentliche Hand eine Ausfallshaftung tragen, zum anderen eine Prüfungsmöglichkeit von Direktförderungen der EU. Sie werden diesen Antrag in den nächsten Tagen via Parlament zugesandt bekommen.

Wir freuen uns schon auf eine sehr intensive und ernsthafte Debatte über Transparenz und Kontrolle. Was damit natürlich dann auch einhergehen muss, wenn die Prüf­kompetenzen ausgeweitet werden, ist dann auch – und das wurde heute auch schon gesagt – die entsprechende Ausstattung der prüfenden Rechnungshöfe.

Der zweite Bereich, der von dieser Dringlichen Anfrage berührt ist, ist natürlich das ganze Thema Föderalismus. Damit beschäftigen wir uns schon sehr lange, nicht nur wir hier, sondern auch schon Generationen von PolitikerInnen vor uns. Und ich frage mich immer: Was ist es eigentlich, was es so unmöglich macht?

Wenn man in diese Debatte einsteigt, dann kommt man irgendwann einmal zu dem Punkt, wo die einen als Zentralisten und die anderen als Föderalisten sozusagen auseinanderdividiert werden, und ich glaube, es muss da eine Brücke geben. Das Problem, das wir bei den bisherigen Debatten hatten, war nie die Frage: Was ist eigent­lich das Kriterium, entlang dessen wir diskutieren? Aus meiner Sicht muss das Kriterium zum Beispiel bei der Frage sein: Welche Gesetzgebungskompetenz soll beim Bund und beim Land liegen? Und: Wo macht es Sinn, dass es bundesweite Regelun­gen gibt, und wo macht es Sinn, dass das sehr regional und sehr nah an der kleinen Einheit geregelt ist oder umgesetzt wird?

Dieser Debatte müssen wir uns stellen. Nur dann macht es wirklich Sinn, diese Debatte zu führen. Irgendwelche Kommissionen einzurichten, die wieder das Gleiche sagen, was beim Ö-Konvent und schon in den Jahren davor diskutiert wurde, macht keinen Sinn.

Das Spannende in diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die Debatte, die ich als Familiensprecherin regelmäßig zum Kindergarten führe. Ich stelle seit Jahren den Antrag: Kindergarten, also Elementarpädagogik, in Bundeskompetenz! Mittlerweile sagen in allen Ausschüssen, in denen wir das diskutiert haben, alle Fraktionen: Ja, wichtiger Antrag! Nicht nur ich habe den Antrag gestellt, die NEOS haben den Antrag gestellt, die SPÖ hat gleichlautende Anträge gestellt, als sie in der Opposition war. Auch ÖVP und FPÖ sagen: Ja, das ist durchaus ein sinnvoller Antrag!

 


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