Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 184

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Daher stellen wir erneut – und wir werden es immer wieder machen – folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen legistischen und adminis­trativen Vorbereitungen zur Einsetzung eines Föderalismuskonvents nach dem Vorbild des Österreich-Konvents der XXII. Gesetzgebungsperiode zu treffen. Dieser soll ein Konzept zur Neuordnung des Föderalismus in Österreich ausarbeiten. Insbesondere soll sich dieser mit der Neuregelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Gesetzgebung und Vollziehung und mit der Ausgestaltung der Finanzierung der Bundesländer samt Ermöglichung von Gebietskörperschaftsinsolvenzen befassen.“

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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.05


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Meinl-Reisinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen betreffend Einberufung eines Föderalismuskonvents

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Strukturreform der Länder – dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und Budgetkonsolidierung Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler/innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“

Ein Ausschnitt des vielzitierten NZZ-Artikels „Österreichs Filz als Humus für die Hypo-Pleite“ gibt folgende Bestandsaufnahme:

„Österreich braucht also eine Art zweite Aufklärung. Polemiker meinen, dass das für Österreich ohnedies die erste wäre. Im Gegensatz zum 18. Jahrhundert müsste es statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

Bekanntlich können „Landesfürsten“ jede Menge Geld ausgeben, das sie nicht ein­heben müssen. Haftungen für Landesbanken zu übernehmen, die die finanzielle Kapazität des jeweiligen Haftungsgebers bei Weitem übersteigen ist ein weiteres Beispiel wie gelebter Föderalismus in Österreich aussieht. Der Österreich Konvent konnte leider keine Ergebnisse liefern. Umso mehr benötigt Österreich dringend eine Neu-Ordnung der Kompetenzverteilung. Die Einberufung eines Föderalismuskonvents ist das Gebot der Stunde. Starke Regionen und eine gut funktionierende Subsidiarität hängen unwiderruflich mit Rechten und Pflichten zusammen. Föderalismus darf keine Einbahnstraße sein.

 


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