Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 190

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Fraktionen in diesem Haus für die Vereinheitlichung der Finanzen, für die Vergleich­barkeit. Und da gibt es entgegen der Aussage des Kollegen Krainer einen Ent­schließungs­antrag, nämlich betreffend Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts, den alle Oppositionsparteien unterstützt haben, aber leider die Regierungsparteien nicht.

So ist es in diesem Haus, dass oftmals alle vom Gleichen reden, alle das Gleiche wollen, aber wenn es zur Abstimmung kommt, dann doch nicht gleich entscheiden.

Ich möchte Sie wirklich bitten, Herr Finanzminister, das in Ihrer Verantwortung so rasch wie möglich umzusetzen, weil das ist wichtig: Die Bürger brauchen Transparenz, brauchen eine reelle Entscheidungsgrundlage, damit wir Reformen einleiten können, damit wir ein effizientes, schlankes Verwaltungssystem in Österreich aufbauen können. Wir haben heute um 27 Prozent mehr Verwaltung pro Kopf als in Deutschland. Das ist nicht notwendig!

Wir wissen, dass wir in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pensionen in den nächsten Jahren sehr, sehr viel Geld brauchen werden, und wir müssen irgendwo ein­sparen, wir müssen dringend einsparen dort, wo es um Verwaltung geht. Verwaltung darf niemals Selbstzweck sein (Beifall beim Team Stronach), sondern Verwaltung ist ausschließlich Service für die Bevölkerung, Service für die Bürger.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich bringe zwei Entschließungsanträge ein.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors“

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet:

Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugänglich ist.

Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben.

Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet,

dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden.“

*****

Der zweite Antrag lautet:

 


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