Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 192

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Vorhaben der Regierung auf die Entwicklung des Schuldenstandes haben. Insbeson­dere hinsichtlich der Verschuldung der Länder und der Gemeinden ist ein umfassender und rascher Informationszugang so gut wie gar nicht möglich. So müssten die Bürger/innen mühsam sämtliche Budgets und Rechnungsabschlüsse auswerten. Auch sind etwa die Schuldenstände der (Beteiligungs-)Gesellschaften des Bundes, der Länder und Gemeinden über die jeweiligen veröffentlichten Budgets nicht zugänglich. Darüber hinaus ist die finanzpolitische Nachhaltigkeit der einzelnen Initiativen der Bundes- und Länderregierungen für die Bürger/innen nicht im Vorhinein ersichtlich. Die Wirkung der Finanzpolitik verspüren die Bürger/innen meist verspätet, aber dafür umso schmerzlicher.

Im Sinne echter Transparenz muss den Bürger/innen die Möglichkeit geboten werden, sich umfassend, unbürokratisch, rasch und jederzeit über alle Aspekte des aktuellen Schuldenstandes der Republik Österreich samt Länder, Gemeinden, Sozialversiche­rungsträger und deren ausgelagerten Gesellschaften sowie sonstiger Beteiligungen informieren zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung eines staatlichen Schuldenmonitors zuzuleiten, der zumindest folgende Punkte beinhaltet:

Es wird ein öffentliches und tagesaktuelles Schulden-Monitoring eingerichtet, das für die Bürger/innen via Web-Portal jederzeit zugängig ist.

Der Schuldenmonitor verzeichnet die aktuellen Schuldenstände von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern samt deren ausgelagerten Gesellschaften sowie aller relevanten Beteiligungen derselben.

Der Schuldenmonitor ist u.a. derart gestaltet,

dass sämtliche öffentliche Einrichtungen (inkl. ausgegliederter Unternehmungen) samt deren tatsächlichen Aushaftungen ausgewiesen werden, und

dass die finanzpolitischen Entscheidungen des Bundes auf deren Schuldenwirksamkeit hin dargestellt werden.

Der Schuldenmonitor wird vom Rechnungshof kontrolliert.

Der Rechnungshof berichtet über seine Kontrolltätigkeit dem Nationalrat.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Strukturreform der Länder - dringende Maßnahmen zur Finanzkontrolle und


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