Konsolidierung zum Schutz der Steuerzahler_innen vor weiteren budgetpolitischen Katastrophen“
Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanzdesaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Das ist aus Steuerzahlersicht nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine Abbaugesellschaft abzuwickeln. Unklar ist derzeit, ob und inwieweit das Land Kärnten mit Mitteln des Zunftsfonds sowie insbesondere institutionelle Gläubiger mitzuzahlen haben. Mit Bayern soll nach Medienberichten ein Generalvergleich abgeschlossen werden, wenngleich diesbezügliche Verhandlungen nach Medienberichten noch nicht aufgenommen worden sein dürften. Trotz der dürftigen Informationslage ist schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt.
Ebenso wichtig wie das Erreichen der für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstigsten Abwicklungslösung ist es, die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleichbare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenzszenarien“ von Finanz0- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebietskörperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funktions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen.
Darüber hinaus bedarf es Schutzmaßnahmen, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor weiteren Belastungen durch die Bundesregierung zu bewahren. Erst kürzlich „überraschte“ die Bundesregierung die gutgläubigen Wählerinnen und Wähler mit einem 5,5 Milliarden Euro Steuer- und Abgabenpaket. Neben einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse ist daher eine verfassungsrechtliche Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote einzuführen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein umfassendes Steuerzahlerschutzpaket zu schnüren, wodurch insbesondere folgende Eckpunkte verwirklicht werden sollen:
Verfassungsrechtliche Schuldenbremse gepaart mit einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote;
Unternehmerähnliche Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzungen für politische Funktions- und Mandatsträger;
Insolvenzrecht für Banken;
Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften;
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