Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 205

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Ich darf noch einmal vorweg betonen, die Arbeit der 28 000 Almbauern in Österreich erscheint mir wichtig und unverzichtbar für die Kulturlandschaft unseres Landes, unseres lebenswerten Österreich, und die Rolle der Almen, das kann ich Ihnen versichern, ist mir sehr gut bewusst und ist mir ein Herzensanliegen.

Herr Abgeordneter Steinbichler! Sie wissen, ich bin auf der Alm aufgewachsen. Ich habe im Alter von acht Jahren meinen Vater, bevor er nach Innsbruck zum Sterben gegangen ist, das letzte Mal auf der Alm gesehen. Also ich kann Ihnen versichern, die Almen sind bei mir hier drinnen (der Redner macht eine in Richtung Herz weisende Handbewegung), und die Lösung dieser dringenden Problematik ist mir tatsächlich ein Herzensanliegen.

Ich habe mich daher nach Antritt meines Amtes als Landwirtschaftsminister auch unverzüglich dieser Almthematik mit großem Engagement gewidmet und habe in diesem Bereich – das möchte ich schon auch betonen – zwar Baustellen und Probleme vorgefunden, aber man kann sicher nicht von einem „Almchaos“ sprechen, da klare Vorgaben und Regeln für die Ermittlung und Zugrundelegung der Almfutter­flächen bestehen. Und ich betone das auch, und ich vertrete das mit Nachdruck: Wir haben in Österreich die beste Almförderung der Welt.

Für die Erarbeitung von Lösungsansätzen im Zusammenhang mit der Almfutterflächen-Referenzerfassung – das ist klar, dass hier ein Problem bestanden hat – habe ich umgehend eine Taskforce Alm eingerichtet, mit Vertretern der betroffenen Bundes­länder, der Landwirtschaftskammern, der Agrarmarkt Austria und der Arbeitsgemein­schaft für Bergbauernfragen. Diese hat bereits am 23. Dezember, also wenige Tage nach meinem Amtsantritt, unter meinem Vorsitz das erste Mal getagt, und nach der fünften Sitzung am 19. März konnten erste Ergebnisse präsentiert werden, wie diese Problematik entschärft – ich sage bewusst „entschärft“ und nicht „gelöst“ – werden kann. Dazu möchte ich kurz die wesentlichen Punkte anführen:

Mithilfe einer Bestätigung der Landwirtschaftskammer über eine ordnungsgemäße Digitalisierung, wo auch dem Landwirt eine Abweichung nicht erkennbar war, kann für viele Fälle ein Absehen von den Sanktionen tatsächlich erreicht werden. Die konkrete Beurteilung dieser Bestätigungen und auch der sonstigen Vorbringen und Belege, wonach den Antragsteller keine Schuld trifft, ist aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben tatsächlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung vorzunehmen und wird derzeit vorge­nommen.

Für das Antragsjahr 2014 erfolgt die Feststellung der Almreferenzflächen durch die Agrarmarkt Austria. Damit soll auch zur Erhöhung der Rechtssicherheit für die Alm­bewirtschafter beigetragen werden. Anfang dieses Jahres sind 40 Prozent der Alm-Polygonflächen davon erfasst gewesen, und es sind in der Zwischenzeit die ent­sprechenden definitiven Referenzflächen vorgelegt worden, wodurch mehr Rechts­sicherheit für die Almbewirtschafter besteht.

Für die neue Förderperiode ab 2015 soll ein neues Almmodell zur Anwendung kom­men. Dabei wird die Einzelbetriebsprämie auf 20 Prozent der Almfutterfläche mittels Reduktionsfaktor verdichtet. Das hat zur Folge, dass nur jeder fünfte Hektar an beantragter beihilfefähiger Almfläche mit Zahlungsansprüchen belegt wird. (Abg. Pirklhuber: Dann ist es wurscht, wie groß die Alm ist!)

Mithilfe dieses Verdichtungsmodells können bei allfälligen Flächenabweichungen Sanktionen somit weitgehend vermieden werden – und das war mir in diesem Zusam­menhang das wichtigste Anliegen –, da zahlungsanspruchsfreie Almfutterflächen für die Berechnung der tatsächlichen Abweichung nicht einbezogen werden. Das ist ein Modell, das gemeinsam mit der Europäischen Kommission, mit dem Kabinett des


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