Agrarkommissars und mit der Generaldirektion Landwirtschaft noch vor Weihnachten akkordiert wurde.
Zusätzlich wird eine gekoppelte Prämie, je auf die Alm aufgetriebenes Tier berechnet, in raufutterverzehrenden Großvieheinheiten gewährt. Konkret ist für Kühe ein Prämiensatz von 62 € pro RGVE und für sonstige Rinder, Schafe und Ziegen ein Prämiensatz von 31 € pro RGVE vorgesehen.
Dieses Zukunftsmodell ist in der Marktordnungsgesetz-Novelle, die von mir letzte Woche zur Begutachtung ausgeschickt worden ist, beinhaltet. Ich kann Ihnen heute ankündigen, nachdem kritisiert worden ist, dass die Begutachtungsfrist zu kurz ist, dass wir im Einvernehmen auch mit unserem Koalitionspartner, Herrn Abgeordnetem Preiner, die Begutachtungsfrist bis zum 25. April verlängert haben, damit Sie in der Lage sind, die fünf oder sechs Seiten dieser Novelle eingehend studieren zu können.
Zur Anfragebeantwortung: Die Beantwortung der Anfrage ist schriftlich zugegangen. Ich möchte in der gebotenen Kürze – 23 Einzelfragen wurden gestellt – auf Folgendes hinweisen:
Die von EU-Institutionen geforderten oder angeregten Maßnahmen zur Verbesserung des Flächenidentifikationssystems sowie zur Abwicklung der Förderverwaltung werden umgesetzt. In diesem Zusammenhang möchte ich beispielhaft auf die seit 2010 verpflichtende Digitalisierung der Flächen verweisen.
Darüber hinaus wurden und werden weitere Schritte gesetzt, um die Verfahren einfacher und sicherer zu gestalten. Im Bereich Almen hat die Agrarmarkt Austria für das Jahr 2013 auf dem Bildschirm eine Flächenplausibilisierung durchgeführt, und ab 2014 erfolgt die Almreferenzflächenfeststellung, wie gesagt, zentral durch die Agrarmarkt Austria.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung möchte ich noch auf die angeforderte Aufstellung der Rückforderungen eingehen. Die Summe der Rückforderungen im Zeitraum 2005 bis 2012 beträgt insgesamt – dies ist in der Anlage zur Anfragebe-antwortung enthalten – 26 Millionen € für rund 18 000 Betriebe.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber schon auch darauf hinweisen, dass man das im Zusammenhang mit der in dieser Periode ausgezahlten Gesamtsumme der Einzelbetriebsprämie von acht Jahren im Ausmaß von 5,6 Milliarden € sehen muss. Dann sind wir nämlich mit den Rückforderungen, die in dieser Zeit getätigt wurden – nicht ausschließlich auf den Almflächen –, im Promillebereich von 0,05 Prozent.
Im Bereich von ÖPUL etwa, wo wir Rückforderungen in einem wesentlich geringeren Ausmaße vorgesehen haben oder umgesetzt haben, und zwar im Ausmaß von 1,2 Millionen €, müssen wir das auch im Verhältnis zu den in diesen sieben Jahren ausbezahlten 3,5 Milliarden € an ÖPUL-Zahlungen sehen. Da sind wir nämlich bei einer Rückforderungsrate von 0,03 Prozent.
Das mögliche Absehen von Sanktionen hat im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung zu erfolgen; das habe ich schon betont. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der nunmehr gewählten Vorgangsweise einen Großteil der Sanktionen werden abwenden können. Ich gehe von einer Rückzahlungsrate von 80 bis 90 Prozent aus. Wenn dennoch noch Sanktionen anfallen, werden diese nach Möglichkeit mit gleichzeitigen Auszahlungen gegenverrechnet werden.
Klar ist auch, dass die für nicht vorgefundene und nicht vorhandene Flächen ausgezahlten Zahlungen zurückzuzahlen, eben rückzufordern sind.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass bei den in Prüfung gezogenen Maßnahmen und Lösungsansätzen auf Vereinbarkeit mit dem vorgegebenen EU-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite