Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 209

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18.21.10

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das System der Almflächenerfassung hat sich durch die Unterschiedlichkeit der Almen in den letzten Jahren natürlich zu einem Kritikpunkt entwickelt, wo es Fragen gibt und es Antworten dringend bedarf.

Aus meiner Sicht hat sich das System ganz einfach überholt. Es gibt dafür drei Gründe – man muss das auch hinterfragen –: dass sich Theorie und gelebte Praxis auseinanderentwickelt haben (Abg. Steinbichler – mit beiden Händen eine Spanne andeutend –: Ja, so weit!); dass es beim derzeitigen beziehungsweise vergangenen System Interpretationsspielräume gegeben hat, die unterschiedlich angewendet wurden; und dass die Erfassungsmethoden heute mit neuer Technik andere sind als früher – heute kommen wir um die Digitalisierung nicht herum.

Fakt ist, durch dieses System gibt es Sanktionen und Rückzahlungen, und wir müssen möglichst schnell einen Weg finden, um in der Almenfrage eine Lösung für die Zukunft herbeizuführen. Wir können und müssen den betroffenen bäuerlichen Betrieben – derzeit 18 309 Betriebe mit 26 Millionen € an Rückforderungen – Recht und Gerechtig­keit zukommen lassen. In der SOKO Alm hat Franz Fischler die Grundlagen gelegt – sie hat bis Ende 2013 getagt –, um einen Weg aus der schwierigen Situation zu finden.

Bundesminister Rupprechter hat sofort nach seiner Bestellung am 23. Dezember 2013 die Taskforce Alm mit Vertretern der Länder, Agrarlandesräten, Ministerien, der AMA, der Landwirtschaftskammern und weiteren Experten eingerichtet. Fakt ist, unser Bundesminister hat innerhalb kurzer Zeit und wie versprochen eine erste Lösung präsentiert, den Weg in die richtige Richtung eingeschlagen.

Was gibt es zu beachten, und was müssen wir bearbeiten? – Erstens, wir müssen die Fälle zwischen 2009 und 2013 lösen; zweitens, wir müssen das Jahr 2014 aktuell lösen; und drittens, wir müssen eine Lösung für die Zukunft präsentieren.

Es wurden über 10 000 Bestätigungen an die AMA übermittelt, Fälle, in denen die Kammern und die Bauern gemeinsam und nach Anweisungen der AMA gearbeitet und das nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet haben. Sie erheben jetzt Ein­spruch. Damit wird es möglich sein, einen Großteil der Sanktionen zu entschärfen beziehungsweise Fälle sanktionsfrei zu stellen. Für das Jahr 2014 wird die AMA die Flächen feststellen. Danach wird es eine Plausibilitätsprüfung geben, die endgültige Fläche wird von der AMA festgestellt und als Grundlage herangezogen.

Was geschieht mit den verbleibenden Fällen beziehungsweise jenen Fällen, die schwierig zu lösen sind? – Es kann – und das hat der Herr Bundesminister schon ausgeführt – keine Generalabsolution geben. Jeder Fall wird genau geprüft, alle Fälle. Speziell das Thema Almauftreiber ist mir als Tiroler Vertreter sehr, sehr wichtig, weil das Betriebe betrifft, die keinen Einfluss auf die Almflächen haben konnten. Wir müs­sen intensiv daran arbeiten, damit wir diese Almauftreiber nicht zusätzlich be­strafen.

Es wird ein Existenzsicherungsfonds für jene Fälle, die schwer lösbar sind, einge­richtet. Da haben auch die Länder die Möglichkeit, schwierige Fälle zu entschärfen. Außerdem – wir leben in einem Rechtsstaat – ist es auch möglich, auf dem Rechtsweg zum Recht zu kommen.

Für das Jahr 2015 hat der Herr Bundesminister ein neues System vorgelegt. Dieses sieht vor, dass für die Betriebsprämie nur noch 20 Prozent der tatsächlichen Almfläche herangezogen werden. Damit gibt es Ermessensspielraum für tierbezogene Förde­rungen, aber auch Probleme mit Flächenabweichungen können dadurch gelöst wer­den. Mit einem sogenannten Verdichtungsmodell wird 80 Prozent Spielraum geschaf­fen, das bietet zusätzlich Rechtssicherheit für die Bauern.

 


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