Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 208

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gestellt hat, bei diesen Beauftragten im Einzelfall potentielle Interessenskonflikte entstanden, weil sie einerseits Akte der Vollziehung () wahrzunehmen hatten, ande­rerseits aber in gewohnter Weise Interessensvertretungsaufgaben wahrgenommen haben.“

Dieses Zitat, Kolleginnen und Kollegen, spricht für sich.

Worum geht es aber jetzt für die Zukunft? – Für Unschärfen und Unklarheiten soll in Zukunft weniger Raum bestehen. Für die laufenden Verfahren 2009 bis 2013 ist damit zu rechnen, dass rund 80 bis 90 Prozent der von Rück- beziehungsweise Strafzah­lungen betroffenen Almbewirtschafter sanktionsfrei davonkommen. Ich hoffe, dass das im Rahmen der Einzelfallbeurteilung auch zu halten ist.

Wesentlich ist aber auch, dass im Sinne der Bäuerinnen und Bauern eine gerechte Lösung gefunden werden muss. Diejenigen Almbauern, die ihre Förderansuchen von Experten und Sachverständigen ausfüllen und errechnen haben lassen, sollen die erhaltenen Förderungen, die im Nachhinein als falsch festgestellt wurden, nicht zurück­zahlen müssen. Sie müssen vom zuständigen Ministerium getragen werden. Denn: Diese Ansuchen sind im guten Glauben und unter Beratung von Experten und Sach­verständigen getätigt worden. Es darf nicht sein, dass die Betroffenen am Schluss auf der Strecke bleiben und dafür zahlen müssen.

Über die Regelungen ab 2015 zum neuen Almmodell ist naturgemäß noch zu verhan­deln.

Wesentlich für die Zukunft ist auch, dass eine Lösung gefunden wird, die allen Betei­ligten Rechtssicherheit bietet, auch Transparenz ist wichtig und erforderlich, und in diesem Bereich hat ja unser zuständiger Landwirtschaftsminister aus seinem vorigen Job in der EU sehr viel Erfahrung. Transparenz, rechtzeitige Informationen und part­nerschaftliches Arbeiten zwischen Ministerium und Parlament sind aber ebenfalls gefordert. Ich ersuche daher für die Zukunft um ein intensiveres partnerschaftliches Auftreten zwischen dem Ministerium und dem Koalitionspartner. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend möchte ich noch zwei Fragen stellen, nämlich: Das Programm für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 ist bereits beschlossen. Wann wurde der Be­schluss getätigt und von wem? Und wozu brauchen wir dann noch einen Ausschuss diesbezüglich?

Des Weiteren wurde vom Herrn Minister heute die Marktordnung angesprochen. Das ist ein wichtiges Gesetz, weil es da nachhaltig um 4,9 Milliarden € Direktzahlungen von der EU, zu 100 Prozent von der EU finanziert, ohne Kofinanzierung seitens der Nation geht. (Abg. Königsberger-Ludwig – auf ihr Handgelenk deutend –: Zeit!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, das ist ein etwas langer Schlusssatz; Sie sind schon eine Minute drüber!

 


Abgeordneter Erwin Preiner (fortsetzend): Wichtig ist, dass der Koalitionspartner Zeit hat, sich mit der Materie sachlich und inhaltlich auseinanderzusetzen.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Pendl: Jetzt kennen wir uns aus, gell!)

18.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


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