Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 227

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migen Beschluss ein Rechnungshofkontrollbericht über das Bankenpaket beauftragt worden ist. Ich bin immerhin dankbar, dass man zumindest in Wien eine gewisse vernünftige Kontrollhaltung entwickelt hat.

Das Ergebnis gibt uns nicht nur zu denken, das Ergebnis muss auch zum Handeln anleiten. Ich darf nur erinnern: Auf Seite 15 steht:

„Die FlMBAG“ –

die Gesellschaft, die das Bankenpaket abzuwickeln hatte –

„führte die ihr übertragene Auflagenkontrolle unzureichend durch, weil sie die vertrag­lich eingeräumten Buch-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrechte nicht ausübte.“

Sie übte die Buchprüfungs- und Einsichtsrechte nicht aus. Ich wiederhole das deshalb, weil das genau der Kern ist. Die Rechte, die an sich auch der Finanzmarktaufsicht zustehen, die Rechte, die die Nationalbank hat, führten dann nicht in vollem Umfang zu Konsequenzen. Die einen üben sie nicht aus, und die anderen setzen sie nicht um. Die Kontrollkompetenz bleibt auf der Strecke, obwohl wir verschiedenste Institutionen haben. Da haben insgesamt vier Institutionen eigentlich dasselbe Thema bearbeitet. Das haben wir ja im Ausschuss diskutiert. Aber anstatt an einem Strang zu ziehen und koordiniert vorzugehen, wird sozusagen parallel agiert.

Da gibt es sogenannte Plausibilitätsüberprüfungen. Das ist an sich eine nette Runde für diese FIMBAG, aber es hat nichts gebracht. Die Kernaufgabe, nämlich die Banken wirklich zu überprüfen, wie weit sie sozusagen sustainable sind oder nicht, wie weit sie sozusagen gesund sind oder nicht, ist in unzureichendem Ausmaß erfolgt.

Das stellt ja letztlich auch der Rechnungshofbericht fest. Da gibt es auch die Kritik auf Seite 22, wo sehr deutlich hervorgeht, dass bei der sogenannten Notverstaatlichung – ich betone: „sogenannten“ – das Bundesministerium für Finanzen sich auf ein Gut­achten der Nationalbank berief, das veraltet war. Es wurde kein aktuelles angefordert. Ich meine, das sind ja wieder nicht wahrgenommene Kontroll- und Prüfaufgaben. Daran krankt das System, und der Rechnungshof legt zu Recht seine Finger in diese Wunde und betont, dass da Verbesserungen notwendig sind.

Ich könnte Ihnen noch weitere Zitate liefern, aber ich möchte den Bogen insgesamt noch etwas weiter spannen und darauf hinweisen, dass uns die Diskussion im Ausschuss ja gezeigt hat, wie es positiv sein könnte. Wir hatten ja Auskunftspersonen, und die gaben auch Auskunft. Die Auskunft hat das bestätigt, was hier kritisiert worden ist. Was Liebscher sagte, was Peschorn von sich gab, was auch aus dem Ministerium von Herrn Mag. Lejsek geäußert wurde, verstärkt die Notwendigkeit, dass wir dafür sorgen, dass jetzt kontrollmäßig endlich an einem Strang gezogen wird.

Ich bin massiv dafür, dass sich auch die Politik in Zukunft in ihren politischen Entschei­dungen, wenn es um Partizipationskapital oder Anteile an den Banken geht, anders orientiert. Auch der Herr Finanzminister hat ja zugegeben, dass es eine falsche politi­sche Entscheidung war, nur Partizipationskapital zu geben und keine Anteile zu neh­men.

In den USA hat die Anteilspolitik zu Budgetzuwächsen geführt. Den amerikanischen Steuerzahlern hat das Bankenrettungspaket etwas gebracht. Der Rechnungshof rechnet vor: Hätten wir dieses System in Österreich genommen, hätten wir 180 Millio­nen Gewinn gehabt. Wir hätten Geld von den Banken zurückbekommen, das wir budgetär dringend notwendig haben.

Aber was haben wir gemacht? – In Österreich stand die politische Entscheidung, dass wir das volle Risiko auf uns nehmen. Nur auf die Chancen auf Gewinnbeteiligung ver-


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