Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 229

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Stehen Sie zu dem, was Sie noch vor wenigen Monaten gefordert haben und seien Sie doch froh, dass das endlich geschieht! (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek und Kogler.)

Mir wäre es auch recht gewesen, wenn das bereits früher geschehen wäre, aber stehen Sie doch endlich zu dem, was Sie selbst hier vor wenigen Monaten noch gesagt haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sie stellen sich hier her und sagen: Alleine wenn wir vor zwei oder drei Jahren eine Abbaueinheit gemacht hätten, hätten wir uns 2 oder 3 Milliarden € erspart, und das würden alle Experten sagen. Kein einziger Experte sagt das. Alle Experten sagen: In welcher Art, in welcher Grundstruktur der Abbau auch geht, die Kosten werden am Ende des Tages gleich sein. (Abg. Kogler: Was sagen denn Ditz und Androsch?) Der Unterschied ist nur, dass die Kosten früher entstehen, und bei der Abbaueinheit entstehen sie später. Das ist doch das, was geschieht. Behaupten Sie nicht, dass da Milliarden verloren gegangen wären, denn das ist schlicht und einfach falsch! Be-haupten Sie hier nicht Dinge, von denen Sie selbst wissen müssten, dass sie einfach falsch sind! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kogler: Das ist nicht falsch!)

Ich muss noch etwas zu dieser Petitionsfrage sagen. Wir wissen, es gibt in diesem Haus verschiedene Arten, mit Petitionen umzugehen. Im Wesentlichen sind es drei: Die Erste ist, dass der Petitionsausschuss eine Petition direkt zur Kenntnis nimmt. Das ist laut allgemeiner Meinung hier im Haus die – sage ich einmal – am wenigsten würdige Behandlung einer Petition. An zweiter Stelle steht, dass man von einem zu­stän­digen Ministerium eine Stellungnahme einholt. Das ist bei einem Unter­suchungs­ausschuss schwierig, denn es gibt kein zuständiges Ministerium für einen Unter­suchungs­ausschuss, weil das Parlament selbst zuständig ist. Die dritte Variante, die man im Petitionsausschuss hat, ist, dass man die Petition dem zuständigen Fachaus­schuss zuweist. Das wird in der Regel gerade von den Oppositionsparteien gefordert, meiner Meinung nach oft nicht zu Unrecht. Allgemein wird das als die würdigste Behandlung einer Petition gesehen.

Jetzt nehmen die beiden Regierungsfraktionen diese Petition sehr ernst und schlagen das, was allgemein, bei allen Petitionen als der würdigste Vorgang gesehen wird, nämlich die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, vor. (Abg. Kogler: Aber doch nicht nach drei Wochen! Unverbesserlich!) Sie bringen ein: Wir sollen quasi beim Finanzministerium und beim BKA nachfragen, ob es eh okay ist, wenn wir einen Untersuchungsausschuss machen. (Abg. Kogler: Das stimmt ja nicht!) Das halte ich eigentlich als Parlamentarier nicht für wahnsinnig würdig, denn als Parlament braucht man nicht nachzufragen, ob man einen Untersuchungsausschuss machen will oder nicht – das rein aus Geschäftsordnungsinteresse.

Aber den Regierungsfraktionen vorzuwerfen, sie würden irgendetwas abdrehen, obwohl sie die allgemein anerkannte und würdigste Form der Behandlung einer Petition einleiten wollen, ist wirklich absurd. Das kann man vielleicht draußen erzählen, wo man nicht weiß, wie die Geschäftsordnung ausschaut und was es überhaupt für Spielräume gibt. Aber hier herinnen können wir uns ehrlich in die Augen schauen und sagen: Der Vorgang ist in Wirklichkeit in Ordnung gewesen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kogler.) Draußen können Sie das Gegenteil behaupten, aber hier herinnen könnten Sie wenigsten zu dem stehen, was im Haus hier üblich und normal ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Misstrauensantrag kann ich schwer etwas sagen. Ich habe doch in einigen Jahren eine Reihe von Misstrauensanträgen gesehen. Aber einen so schlecht formulierten und schlecht begründeten – nämlich gar nicht begründeten – habe ich noch nicht erlebt.


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