Dazu kommen noch die Maßnahmen laut Interbankmarktstärkungsgesetz. Diese sind zum 31. Dezember 2010 ausgelaufen, sodass zum 31. Dezember 2013 Haftungen in der Höhe von 3,094 Milliarden € offen sind, wobei die letzte Haftung, nämlich jene der KA Finanz AG in der Höhe von 1,238 Milliarden € zum 12. Juni 2014 auslaufen würde.
Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass eine endgültige Beurteilung erst dann möglich ist, wenn tatsächlich die Rückzahlung des gesamten Partizipationskapitals vorgenommen würde beziehungsweise nach Auslaufen der Haftungen, und er hat auch darauf hingewiesen, dass nach wie vor in diesem Bereich ein Gefährdungspotenzial gegeben ist.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zum 31. Dezember 2013 in der Untergliederung 46, Finanzmarktstabilität, in Summe zwar eine Rücklage von 3,6 Milliarden € vorhanden ist, diese aber noch nicht finanziert ist. Jede Maßnahme aus dem Bankenpaket, die in dem Fall schlagend wird, führt daher auch zu einer Erhöhung des Defizits.
Was die Kritikpunkte betrifft – ich glaube, das interessiert sicherlich auch die Herren Abgeordneten von der ÖVP –, möchte ich darauf verweisen, dass der Rechnungshof beim Bankenpaket insbesondere folgende Kritikpunkte eben herausgearbeitet hat:
die Vielzahl an eingebundenen Institutionen mit gleichen Aufgaben,
die nicht nachvollziehbare Gründung der FIMBAG,
eine nicht ausreichende Definition der Auflagen,
eine unzureichende Wahrnehmung der Auflagenkontrolle durch das BMF und gleichzeitig auch durch die FIMBAG,
die Mängel im Berichtswesen und
gleichzeitig auch eine Konstruktion, die keine Teilnahme an der wirtschaftlichen Erholung der Kreditinstitute vorsah.
Betrachtet man die Vielzahl der eingebundenen Institutionen, so ist darauf hinzuweisen, dass gleichartige Aufgaben zersplittert worden sind, indem gleichartige Auflagen im Zuge der Auflagenkontrolle von unterschiedlichen Institutionen überprüft werden. Für die Auflagenkontrolle gemäß IBSG, dem Interbankmarktstärkungsgesetz, sowie für die Haftungen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz ist das BMF zuständig, für gleichartige Auflagen bei Gewährung von Partizipationskapital hat die FIMBAG zu prüfen.
Darüber hinaus war auch die Oesterreichische Nationalbank eingebunden mit der Erstellung von Gutachten bei der Übertragung von Partizipationskapital, beziehungsweise die Finanzmarktaufsicht, wenn es darum geht, die Verhandlungen mit den Kreditinstituten zu führen.
Genau diese Vielzahl der Akteure hat gerade nicht zur Effizienz der Aufgabenerfüllung beigetragen.
Was die Gründung der FIMBAG betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Entscheidungsprozess zum einen nicht nachvollziehbar war, dass es keine Kosten-Nutzen-Überlegungen gegeben hat, darüber hinaus diese Konstruktion bis Ende 2013 12,6 Millionen € an Kosten verursacht hat, wobei der Rechnungshof insbesondere die hohen Beratungskosten und die Nichtbeachtung der Vergabebestimmungen kritisieren musste.
Betrachtet man die Auflagen, so zeigt sich, dass diese unbestimmt formuliert gewesen sind. Sie waren sehr schwer quantifizierbar und sie waren nur eingeschränkt überprüfbar, wobei eben die Auflagenkontrolle durch das BMF teilweise lückenhaft und teilweise mit zweijähriger Verspätung vorgenommen worden ist.
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