Die Auflagenkontrolle, was die FIMBAG betrifft, war deshalb unzureichend, weil die vertraglich eingeräumten Buch-, Betriebs- und Einsichtsprüfungen nicht wahrgenommen worden sind, die FIMBAG ihre Tätigkeit auf Plausibilitätskontrollen und Managementgespräche reduziert hat. Darüber hinausgehende Erhebungen und Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
Dabei wurden selbst bei festgestellten Abweichungen, etwa bei den Kreditkonditionen, die Überprüfungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Es fanden keine Einzelfallprüfungen statt und auch keine Vor-Ort-Überprüfungen. (Abg. Kogler: Ein Wahnsinn!)
Auch was die Kreditvergabe betrifft, ist auf einen Punkt hinzuweisen: Die FIMBAG stellte angesichts des definierten Ziels des Bankenpaketes, nämlich zumindest eine doppelt so große Vergabe von Krediten an Unternehmungen und Private als vom Bund vergebenes beziehungsweise gezeichnetes Partizipationskapital, im Bericht an das BMF vom 12. Juli 2009 zwar die Frage – ich zitiere –, inwieweit ein insgesamt rückläufiges Volumen der Ausleihungen im Inland bei gleichzeitig prononciertem Wachstum im Ausland mit dem Bankenpaket im Einklang steht – Zitatende –, sie führte allerdings keine Vor-Ort-Prüfungen durch, sondern sah lediglich weiteren Diskussionsbedarf.
Diese unzureichende Auflagenkontrolle bezog sich auch auf die Überprüfung der Vergütungssysteme und betraf sogar die Überwachung der gesetzlich vorgesehenen Vertragsschablonenverordnung, wobei noch dazukommt, dass nicht einmal die vorgesehenen Plankosten/Istkosten-Vergleiche zur Geschäftsentwicklung der Kreditinstitute durchgeführt worden sind.
Resümierend möchte der Rechnungshof darauf hinweisen, dass die Maßnahmen des Bankenpaketes ein Beitrag zur Erhöhung der Eigenmittel- und Kernkapitalquoten gewesen sind, damit sicherlich zur Stabilisierung des Bankensystems beigetragen haben, dass die Prüfung jedoch im Vollzug Mängel aufgezeigt hat, auf deren Beseitigung hinzuarbeiten wäre. Dies erfordert insbesondere gerade jetzt, auch im Hinblick auf die Abbaumaßnahmen, dass eine Bündelung der Vollzugskompetenzen vorgenommen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Kogler: Die ÖVP klatscht zur Auflistung der Versäumnisse von Minister Pröll! Das ist bemerkenswert! – Wo ist Pröll?)
19.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Präsident Dr. Moser, für Ihre Ausführungen.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung.
Zunächst ist über die beiden vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen.
Hinsichtlich des Berichts III-11 der Beilagen liegen ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Kogler sowie ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Schenk vor.
Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Bericht III-11 der Beilagen nochmals an den Rechnungshofausschuss zu verweisen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-11 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
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