Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 232

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


19.42.34

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte einleitend darauf hinweisen, dass unter diesem Tagesord­nungs­punkt ein Bericht mit sechs Prüfergebnissen auf der Tagesordnung steht, wobei natürlich im Rechnungshofausschuss und auch heute eingehend das Bankenpaket behandelt worden ist. Aber auch alle anderen Berichte sind sehr gut.

Aus diesem Grund möchte ich kurz auf diese eingehen, damit auch deren Empfeh­lungen umgesetzt werden. Ich möchte darauf hinweisen, um welche Berichte es sich handelt: die „Pensionsvorsorge ausgewählter freier Berufe (Architekten, Ingenieur­kon­su­lenten und Rechtsanwälte)“, die Querschnittsprüfung „Ländlicher Wegebau“ und drei Follow-up-Überprüfungen betreffend die „Auswirkungen der Personalhoheit auf die Gesamtkostensituation der Universität Wien und der WU Wien“, „ÖBB: Langsamfahr­stellen“ beziehungsweise die „Reisegebührenvorschrift des Bundes“.

Insgesamt – und das belegt die Wirkung des Rechnungshofes –, wurden von 29 Emp­feh­lungen 22 umgesetzt, ein sehr hoher Wert. Gleichzeitig zeigen aber auch die nicht umgesetzten Empfehlungen, dass insbesondere noch Handlungsbedarf besteht, will man die gesetzten Ziele, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, erreichen.

Damit komme ich schon zu dem Punkt, der heute bereits eingehend debattiert worden ist, nämlich zum Bankenpaket. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Banken­paketüberprüfung ein einstimmiger Beschluss von Ihnen allen zugrunde liegt, wobei der Rechnungshof auftragsgemäß die Vollziehung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes, des Interbankmarktstärkungsgesetzes im BMF, in der FIMBAG, in der OeNB und in der Finanzmarktaufsicht überprüft hat. Darüber hinaus prüfte der RH auch die Einhaltung der zwischen Bund und Kreditinstituten abgeschlossenen Verträge.

Dabei wurde das Ziel – und das wurde mehrmals erwähnt –, durch ein 100 Milliarden € umfassendes Bankenpaket das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen, und auch das Ziel, die Interessen der Sparer, Kreditnehmer und Anleger zu schützen, erreicht.

Zum 31. Dezember 2013 ist aber auch eine finanzielle Zwischenbilanz zu diesem Bankenpaket zu ziehen. Gestatten Sie mir daher, dass ich darauf hinweise, dass von den 15 Milliarden € Volumen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz zum Stichtag 31. Dezember 2013 14,375 Milliarden €, somit 95,8 Prozent des Rahmens, ausgenutzt waren.

Empfänger dieser Maßnahmen waren die KA Finanz AG und die Kommunalkredit Austria AG mit 6,125 Milliarden €, die Hypo Alpe-Adria mit 4,8 Milliarden €, die Raiffeisenbank International mit 1,750 Milliarden €, die Österreichische Volksbanken-AG mit 1,350 Milliarden € und gleichzeitig die BAWAG mit 350 Millionen €.

Betrachtet man die Einnahmen/Einzahlungen seit 2008, so betrugen diese insgesamt 3,793 Milliarden €. Dem standen Auszahlungen/Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,610 Milliarden € gegenüber, sodass zum 31. Dezember 2013 der Saldo mit 8,817 Milliarden € negativ gewesen ist.

In der Zwischenzeit ist eine Rückzahlung der BAWAG erfolgt, und zwar in Höhe von 350 Millionen €. Gleichzeitig ist die Rückzahlung der Raiffeisenbank International in Höhe von 1,750 Milliarden € in Diskussion. Außerdem, auch darauf ist hinzuweisen, bestehen derzeit noch Haftungen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz in Höhe von 4,306 Milliarden €, davon 1,2 Milliarden € bei der Hypo Alpe-Adria, 3,006 Milliarden € bei der KA Finanz AG und 100 Millionen € bei der Österreichischen Volksbanken-AG.

 


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