Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 240

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Es handelt sich auch um Menschenhandel bei Kindern, wenn nicht unbedingt ein Druckmittel angewendet wurde. Eine allfällige Einwilligung des Kindes oder des Obsor-geberechtigten ist dabei überhaupt nicht relevant. In Österreich hat diese Definition auch in der nationalen Gesetzgebung seinen Niederschlag gefunden. Das ist hier vom Hohen Haus übernommen worden, und das ist auch richtig so.

Kinder haben das Recht, vor Gewalt und Ausbeutung geschützt zu werden. Es ist vor allem wichtig, dass man potenzielle Opfer von Kinderhandel identifiziert, ihnen psychi-sche Betreuung angedeihen lässt und die Abhängigkeit von den Menschen­händlerIn-nen, die oft besteht, hintanstellt, weil Angst, Scham und Sprachprobleme oft die Identifizierung erschweren. Oft beginnt der Kinderhandel mit einem Migrationswunsch, dem Wunsch der Eltern, in ein besseres Land zu kommen, in eine bessere Zukunft zu kommen. Daher muss man da auch bei familienbezogenen Faktoren ansetzen, aber auch bei sozialen und ökonomischen Faktoren in vielen Ländern, auch in Europa, Osteuropa beispielsweise oder Südosteuropa.

In dieser Angelegenheit ist der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Länder sind für die Ausführungsgesetze verantwortlich. Im Sinne einer besseren Koordinierung wurde im Familienministerium eine Arbeitsgruppe Kinderhandel einge-richtet sowie eine Unterarbeitsgruppe zur Taskforce Menschenhandel im Außen-ministerium, wo ein nationaler Aktionsplan gegen den Menschenhandel ausgearbeitet wurde. Da geht es darum, Maßnahmen zu empfehlen, Kinderhandel-Prävention zu machen und Opfer zu schützen. Wichtig ist, dass derzeit diese Arbeitsgruppe Richt-linien ausarbeitet, nämlich für Kinder- und Jugendhilfe, für die Polizei, für die Akteure im Asyl- und Fremdenrechtsverfahren, im Gesundheitsbereich und so weiter. Dies gehört unterstützt.

Es gibt auch positive Initiativen wie beispielsweise in Wien die Drehscheibe, die auch in den Ländern Osteuropas wie Rumänien, Bulgarien und so weiter Unterstützung leistet, den Menschen dort vor Ort Hilfestellung gibt beim Aufbau von Krisenzentren und Unterstützung durch geschulte Sozialpädagogen bietet.

Es ist wichtig, dass wir auf diesem Thema draufbleiben, damit wir hier in einem breiten Konsens dieses schlimme Verbrechen reduzieren oder nach Möglichkeit auslöschen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


20.12.02

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich sage das wirklich aus ehrlichem Herzen heraus: Wir haben im Menschenrechtsausschuss ordentlich diskutiert. Es geht um die Lage der Deutschen in Slowenien. (Der Redner stellt eine Ausgabe des Buches „Verjagt! Ethnische Säuberung in Slowenien“ von Roman Leljak vor sich auf das Rednerpult.)

Dazu steht in der „Presse“ vom 13. März: „Kurz blitzt in Slowenien ab“. – Kurz hat sich also im Prinzip kalte Füße geholt. Ich hätte ihm das gleich sagen können. Wenn man unseren Nachbarn nicht mit entsprechenden Vorschlägen kommt, wird das auch so bleiben.

Trotzdem rechne ich Ihnen das hoch an, Herr Bundesminister, denn ich habe diese Gespräche auch mit dem Herrn Staatssekretär Lopatka unten erlebt, auch andere Gespräche schon. Wenn man mit den Leuten dies- und jenseits der Grenze spricht, wird man immer wieder Ähnliches hören. Das ist kein Vorwurf, ganz im Gegenteil. Ich


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