Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 250

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bin auch sehr beeindruckt, wie im Menschenrechtsausschuss die Arbeit erfolgt und dass das über alle Fraktionen hinweg ganz gut funktioniert.

Was vielleicht trotzdem zu kritisieren ist – Kollege Vavrik hat das vorhin schon angesprochen, auch Kollegin Korun –, ist die Verwässerung der Begründung in Bezug auf den Antrag zu Saudi-Arabien, da sollten sich vielleicht die Regierungsparteien auch anhand der Schilderungen, die Kollege Vavrik hier „zum Besten gegen hat“ – unter Anführungszeichen –, überlegen, ob diese Verwässerung sinnvoll war.

Herr Kollege Riemer, nur ganz kurz zu Ihnen, wirklich nur ganz kurz: Der Ton macht die Musik! Und das ist, glaube ich, im Wesentlichen ausschlaggebend dafür, dass wir Ihren Antrag hier nicht unterstützen werden. Der Antrag der Regierungsparteien ist da wesentlich sinnvoller. (Zwischenruf des Abg. Podgorschek.)

Noch zu etwas anderem, es geht ja auch um einige andere Anträge in dieser Debatte, zur Betreuung der Kinderhandelsopfer. Das finde ich ganz interessant. Wir haben da einen Antrag der Grünen gehabt, in dem wortwörtlich stand, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die Betreuung von Opfern von Kinderhandel erarbeiten soll. Der Antrag wurde dann auch bis zu einem gewissen Grad geändert, es steht jetzt im Text der Entschließung Ähnliches drinnen. Die große Frage war aber bei der Begründung, dass von den Regierungsparteien davon ausgegangen wurde, dass es hier keine Möglichkeit gibt, dass der Bund Mindeststandards macht, was ich nicht nachvollziehen kann, weil der Bund da ja ganz klar die Grundsatzgesetzgebung hat, weshalb das nicht nachvollziehbar ist.

Aber vielleicht noch interessanter in diesem Zusammenhang ist – wir hatten diese Diskussion ja schon vor ein paar Stunden –, inwiefern Kindergärten und die ganze Betreuung dahingehend in Bundeskompetenz sein sollten. Wir schaffen es in Öster­reich nicht einmal, über Standards in der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene zu diskutieren. Das ist ja wirklich völlig falsch verstandener Föderalismus. Wie kann ich denn in den neun Ländern unterschiedliche Standards für die Betreuung von Opfern von Kinderhandel haben? Das ist ja völlig absurd! (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Zum Antrag der Regierungsparteien betreffend keine lebenslangen Haftstrafen für unter 18-Jährige in den USA: Ja, selbstverständlich kann man diesem Antrag nur zustim­men. Es ist eine unerträgliche Situation, dass es das immer noch gibt. Es ist unerträglich, dass die USA die Kinderrechtskonvention nicht unterzeichnet haben und dass sie sich damit in der Gesellschaft von Somalia und anderen Staaten befinden. Das ist nicht nachvollziehbar.

Aber wo wir uns schon vielleicht auch Gedanken machen sollten, ist die Tatsache, dass wir hier als österreichisches Parlament kein gutes Vorbild sind. In der Begrün­dung Ihres Antrags verweisen Sie explizit auf die Kinderrechtskonvention. Das finde ich amüsant bis zu einem gewissen Grad, beziehungsweise eher traurig, wenn wir es in Österreich noch nicht einmal selbst schaffen, die gesamte Kinderrechtskonvention verfassungsgesetzlich zu regeln. Das ist dann schon ein wenig absurd.

Da würde ich doch an die Kollegen und Kolleginnen von SPÖ und ÖVP appellieren: Es liegt natürlich an Ihnen, dass wir das immer noch nicht zustande gebracht haben. Und dann in solch einem Antrag zu begründen: Na ja, die USA sollen sich gefälligst an die Kinderrechtskonvention halten!, wenn wir es selbst nicht einmal schaffen, ist natürlich skurril. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Podgorschek.)

Wir werden diese Diskussion führen. Es sind von mir schon Anträge in diesem Zusam-menhang eingebracht worden, auch noch Anträge zum 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Auch dieses haben wir als Österreich noch nicht ratifiziert. Da geht es grundsätzlich darum, dass Kinder ihre Rechte nach dieser Konvention auch


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