Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 251

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wahrnehmen und Individualbeschwerdeverfahren anstreben können. Es ist zwar schön, so eine Konvention zu unterschreiben, aber wenn man denen, die betroffen sind, die Rechte nicht gibt, diese Rechte auch durchzusetzen, dann ist das Ganze ja auch schon mehr als absurd.

Vielleicht sollten Sie sich auch da ein wenig an der Nase nehmen und sagen: Ja, das müssen wir dann endlich einmal auch umsetzen und ratifizieren!

Was nämlich nicht geht, das ist dieses Rosinenpicken. Wir weisen jetzt mit dem Finger auf die USA und sagen: Bitte, liebe USA, macht das endlich mit der Kinderrechts-konvention! Aber wir selbst sind in den wesentlichen Dingen, was die Kinderrechts-konvention, insbesondere dieses Fakultativprotokoll betrifft, säumig. Und, wie gesagt, umgekehrt weisen wir die USA jedoch darauf hin. Das ist einfach nur Rosinenpicken.

Noch kurz zum Antrag der Grünen betreffend die Situation in Nordkorea. Da haben wir eine ähnliche Situation wie mit der Kinderrechtskonvention. Es geht hier um einen Staat, in dem Fall Nordkorea, der ein internationales Abkommen nicht unterzeichnet hat, nämlich das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass ein Staat, obwohl er dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat, dann doch unter die Jurisdiktion des Strafgerichtshofs fallen kann, indem er eben den Verweis des UN-Sicherheitsrates an den Internationalen Strafge-richtshof bekommt.

Frau Kollegin Bayr hat es schon angesprochen: Das wird ziemlich sicher am Veto von China scheitern. Ich glaube trotzdem, dass es ganz wichtig ist, dass wir hier als österreichisches Parlament sagen: Na klar, es gibt Möglichkeiten und die müssen wir auch einfordern!

Ich bin mir sicher, Herr Minister Kurz, dass das auch in Ihrem Interesse ist. Das müssen wir hier auch ganz klar sagen, denn sonst haben wir die Situation, dass diese Idee, dass der Internationale Strafgerichtshof ein Weltmenschengerichtshof ist, nicht weitergeht. Er hat jetzt diese Chance eben noch nicht, deswegen müssen wir diese möglichen Maßnahmen natürlich weiter einfordern.

Das Wichtige in diesem Zusammenhang ist Folgendes: Es gibt jetzt schon drei Staats-chefs, die quasi vom Internationalen Strafgerichtshof angeklagt sind, einerseits jener des Sudan und andererseits jener von Kenia. Nun haben wir die Chance, einen dritten Staatschef anzuklagen. Das ist natürlich ein Regime, wo man, glaube ich, die Ausmaße der Menschenrechtsverletzungen, die dort vonstatten gehen, gar nicht versteht und kaum mitbekommt, weil die mediale Situation entsprechend eingeschränkt ist. Man muss dieses Regime anprangern und sagen: Wir haben die Möglichkeiten, wir fordern das auch als österreichisches Parlament ein!

Deswegen bin ich ganz klar der Meinung, dass wir diesem Antrag unbedingt zustim­men müssen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.53.37

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich zunächst einmal für die, wie ich meine, sehr konstruktive und ausführliche Diskussion im Menschenrechtsausschuss bedanken, darf auch sagen, dass mir nicht nur die Diskussion, sondern auch dieses Thema sehr wichtig ist, da ich meine, dass die Basis der österreichischen Außenpolitik nicht nur österreichische Interessen sein sollten – es


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