Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 261

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auch festzuhalten, dass, solange der ORF eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist und für den ORF eine Gebührenhoheit gegeben ist, natürlich die repräsentative Demokratie, also auch der föderale Charakter des Landes im Stiftungsrat abgebildet sein muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ein, vielleicht sogar der wesentliche Unterschied zum grünen Zugang, wobei wir auch sagen, ein Ansatz ist, da die Politik wesentlich zurückzunehmen, die derzeit unerträgliche Schieflage in Richtung Regierungsmacht durch die direkte Entsendung von Räten oder Mitgliedern des Stiftungsrates unmittelbar durch die Bundesregierung zu beseitigen. Damit würde auch ein Lösungsansatz für den Herrn Bundesminister geschaffen, der ja bereits vor einem Jahr, noch in seiner Funktion als Medienstaats­sekretär, gemeint hat, die Zahl der Stiftungsräte müsste reduziert werden. Das heißt, hier ist eine Schieflage vonseiten der Regierungsmacht gegeben, die durch nichts zu argumentieren ist, und diese gehört natürlich reduziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Für die Zukunft möchte ich hier auch das Angebot erneuern, das auch von unserer Seite im Ausschuss bereits gemacht wurde, da ja hier eindeutig ein Wille mehrerer Oppositionsparteien erkennbar ist, eine Reform des ORF, dieses ORF-Gesetzes zustande zu bringen, nämlich solche Anträge in Hinkunft gemeinsam zu erarbeiten und auf eine gemeinsame, breitere Basis zu stellen. Ich glaube, so können wir sehr viel bewirken, was auch im Sinne dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt ist.

Zu guter Letzt lassen Sie mich zum Publizistikförderungsgesetz 1984 festhalten, dass, wie bei vielen anderen Punkten, die immer wieder zur Diskussion stehen, eine plau­sible Begründung seitens der Bundesregierung für diesen Schritt, der mit diesem Antrag gesetzt wird, gefehlt hat, zu vermissen ist und auf der anderen Seite im Bereich der betroffenen Bildungseinrichtungen die Planungssicherheit in diesem Bereich untergraben wird  ja ich möchte sogar noch einen Schritt weiter gehen, die Arbeit dieser Bildungseinrichtungen durch den vorliegenden Antragstext erschwert wird. Deswegen werden wir auch dem nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


21.30.04

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Zur Frage der Rechtsbereinigung ist, wie ich meine, nicht mehr viel zu sagen. Wir haben das im Verfassungsausschuss diskutiert. Wir sind durch eine Entscheidung dazu angehalten worden. Dem wird jetzt auch Rechnung getragen, damit der Stiftungsrat die sechs vom Publikumsrat nominierten Mitglieder aufnehmen kann und somit der Stiftungsrat weiter seine Handlungsfähigkeit bewahren kann, die wichtig ist, damit der ORF seine Aufgaben weiter erfüllen kann. – Das ist das eine.

Das andere ist: Wenn immer von Reform gesprochen wird, dann verstehe ich nicht, was da gemeint ist. Da muss man doch vorher eine Analyse auf den Tisch legen, wie ich meine, und Mängel aufzeigen. Mich würde das auch deswegen interessieren, weil sich im internationalen Vergleich mit anderen Öffentlichrechtlichen – wir haben das im Ausschuss auch schon konkret erörtert – der ORF in einer äußerst positiven Situation befindet. Er hat höchste Einschaltquoten beim Radio, beim Fernsehen. Die Reform­schritte der letzten Jahre, in denen er sich bemüht hat, aus dem Bereich der roten Zahlen herauszukommen, haben Wirkung gezeigt, und der ORF hat auch wirklich die Auflagen erfüllt.

 


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