21. Punkt
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird (75 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
21.24
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in der gebotenen Kürze meiner Redezeit in meinem folgenden Debattenbeitrag auf alle drei zu debattierenden Tagesordnungspunkte unsererseits eingehen.
Ich möchte mit dem Antrag 147/A, Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird, beginnen und vonseiten des freiheitlichen Parlamentsklubs festhalten und festmachen, dass wir zum einen natürlich zur Kenntnis nehmen, dass es sich um eine Rechtsbereinigung handelt, die aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zum ORF-Gesetz, im Wesentlichen betreffend die Fax-Wahl zum ORF-Publikumsrat, notwendig wird. Das ist eine Rechtsbereinigung, die unsererseits auch so unterstützt würde.
Wenn ich hier das Wort „würde“ und den Konjunktiv verwende, so mache ich das bewusst, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, denn wir sehen eine Möglichkeit, wenn wir schon im Verfassungsausschuss das ORF-Gesetz debattiert haben und diskutieren, dieses auch inhaltlich weiter zu bearbeiten und eine Gesamtreform gemeinsam umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Das heißt, wir sollten die Gelegenheit erkennen und auch aufgreifen, es nicht allein bei einer Rechtsbereinigung zu belassen, sondern auch tief in die Materie hineinzugehen. Daher stelle ich seitens des freiheitlichen Parlamentsklubs auch den Antrag auf Rückverweisung in den Verfassungsausschuss, um in der Materie selbst den ORF mit einer Reform des ORF-Gesetzes weiterzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit bin ich auch schon beim zweiten zu diskutierenden Tagesordnungspunkt, TOP 20, dem Antrag der Grünen mit dem bezeichnenden Titel „ORF: Parteipolitik raus, echte Unabhängigkeit rein“. Geschätzte Damen und Herren, dazu darf ich, aufbauend auf die Debatte im Verfassungsausschuss, für die Freiheitlichen festhalten, dass wir die Stoßrichtung dieses Antrages der Grünen verstehen, auch entsprechend zu würdigen wissen, aber doch in wesentlichen Bereichen einen anderen Zugang haben.
Ich möchte das insofern hier herausgestrichen wissen, da die Grünen in ihrem Antrag ganz wesentlich deponieren, die Politik komplett und zum jetzigen Zeitpunkt aus der Verantwortung herauszunehmen und, wie sie selbst geschrieben haben, NGOs dort hineinzugeben, im Speziellen auch betreffend den Stiftungsrat.
Wir sind der Meinung, dass dieser Ansatz von den Grünen vielleicht gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht war. Zum einen wurde im Ausschuss selbst das Problem der Auswahl der NGOs nicht entsprechend geklärt – es ist ja so, und das ist in unseren Augen ein wichtiger Punkt, dass NGOs nicht demokratisch legitimiert sind, und es ist auch nicht festgemacht, wer dort hinein darf, wer nicht, wer die Ehre hat, dort bestimmend Verantwortung zu übernehmen. Zum anderen ist aus unserer Sicht aber
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