Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 264

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Josef Ostermayer wird es jetzt sicher gleich erklären wie im Ausschuss, nämlich dass ein Modell, das heißt, dass die Politik nicht mehr stimmt, an ganz arge Zeiten der österreichischen Geschichte erinnert. Ich glaube, der Ständestaat war dann da auch noch in der Debatte drinnen. Ich verstehe das absolut nicht. Ich glaube, dass sich die Politik aus dem ORF so weit wie möglich heraushalten sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Daher bringe ich im Übrigen noch folgenden Abänderungsantrag ein, um zumindest diese Gesetzesnovelle etwas zu verbessern, dass nämlich beim Publikumsrat nicht mit einfacher Mehrheit nominiert werden kann, sondern mit Zweidrittelmehrheit, das würde nämlich dazu führen, dass es eine gewisse breitere Basis braucht – das wird jetzt eine etwas technische Vorlesung, um das dort vernünftig einzubringen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Initiativantrag zu einem Bundes­gesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (73 der Beilagen)

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 169/2013, wird wie folgt geändert:

1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Absatz die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.

2. In § 29 Abs. 4 wird vor dem Begriff „§ 41 Abs. 1“ die Wortfolge „§ 30 Abs. 1 Z 2 oder“ eingefügt.

3. In § 29 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „bis 10 oder Abs. 11“.

4. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:

„2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;“

5. Dem § 49 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 4 und 6 und § 30 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2014 treten am 15. April 2014 in Kraft.“

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Lassen Sie mich noch ein Wort zu der ominösen Änderung des Publizistikförde­rungsgesetzes sagen, die nächste demokratiepolitische Meisterleistung: Es gibt einen Antrag – der NEOS in diesem Fall – zur Änderung des Parteiengesetzes. Es kommt ein Abänderungsantrag der Regierung, ein §-27-Antrag der Regierung zur Änderung des Publizistikförderungsgesetzes. Im Ausschuss sagt niemand ein Wort zur Intention des Antrages, sondern es wird einfach der Antrag gestellt. Da geht es um eine marginale Änderung bei der Auszahlung der Publizistikförderung, die wird später ausbezahlt, soweit noch drinnen.

Die Krönung war dann, dass der Antrag, auf den Sie das draufgelegt haben, nämlich der Antrag von den NEOS, auch noch vertagt worden ist. Also es wird ein Hauptantrag genommen, den vertagen wir geschwind einmal, zum Abänderungsantrag sagen wir nicht einmal ein Wort. Und das kommt dann ins Plenum. Also neu regieren, da lernt man echt etwas dazu, wie das geht. Man argumentiert nicht einmal mehr Anträge, man macht in einer Nacht- und Nebelaktion zwei Stunden vorher einen Antrag, der kommt,


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