Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 267

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hat, ist das, was wir 2001 schon vorweggenommen haben, denn nach dem ORF-Gesetz sind

„Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Mitglieder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder sonst eines allgemeinen Vertre­tungs­körpers oder des Europäischen Parlaments, ferner Personen, die Angestellte einer politischen Partei sind oder eine leitende Funktion einer Bundes- oder Landes­organisation einer politischen Partei bekleiden sowie Volksanwälte, der Präsident des Rechnungshofes und Personen, die eine der genannten Funktionen innerhalb der letzten vier Jahre ausgeübt haben“,

nicht mehr berechtigt, Mitglieder der ORF-Räte zu sein. Herr Kollege Brosz! Diese Entpolitisierung, zu der Deutschland nun aufgefordert worden ist, haben wir schon vor 13 Jahren durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber noch gerne auf einen Punkt eingehen, weil wir ja von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk reden. Armin Wolf hat in einem „profil“-Interview einmal gesagt, man könne die Gesundheitsreform nicht wirklich in der „ZiB 2“ erklären, dafür sei sie zu komplex. (Abg. Cap: „ZiB 3“! – Heiterkeit.)

Er hat für die „ZiB 2“ recht gehabt, aber er hat ein Problem dabei gehabt, es ist auch nicht in der „ZiB 3“ berichtet worden, Herr Kollege Cap, und es ist auch nicht in einer anderen Fernsehsendung berichtet worden. Das ist der Punkt, über den wir, glaube ich, reden müssen. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss komplexe Themen auch darstellen, denn ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss sich von Boulevard-Medien unterscheiden.

Und ich glaube, dass wir unsere Aufmerksamkeit darauf legen müssen, auch wenn wir uns das ORF-Gesetz noch einmal näher anschauen, wenn wir hier auch noch eine Intention darauf legen wollen, müssen wir es schaffen, dass komplexe Themen auch im ORF abgebildet werden. Es geht einfach darum, dass Themen wie zum Beispiel die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, eine Jahrhundertreform, die wir gemacht haben, gebracht werden. Es geht darum, dass man Wege aus der Finanzkrise aufzeigt und darstellt, dass sie für Island, Irland, Spanien oder Griechenland unterschiedlich sind, und auch Vergleiche angestellt und Analysen dazu gemacht werden. Es geht auch darum, dass man auch über Szenarien redet, darüber, warum Angela Merkel einen anderen Kurs zur Bewältigung der Finanzkrise einschlägt als Stephan Schulmeister. Das sind interessante Fragen, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer einsichtig sind: Warum sagt der eine A und der andere B?

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat meiner Meinung nach den Bildungsauftrag, den Auftrag, mit mehr Qualität auch hineinzugehen, und er hat nicht den Auftrag – und da unterscheide ich mich ein bisserl von meinem Vorredner, von meinem Koalitions­partner –, nur auf die Quote zu schauen, sondern ich glaube, dass man versuchen muss, Quote und Qualität in Übereinstimmung zu bringen, aber im Zweifelsfalle mehr für Qualität als für Quote. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist, glaube ich, ein ganz entscheidender Punkt.

Beim ORF geht es nicht darum, Blockbuster zu spielen, sondern das gehört wahr­schein­lich in den Privatradio- oder Privatfernsehbereich. Aber im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, glaube ich, müssen alle Österreicherinnen und Österreicher wieder eine Chance haben, alle Angebote für höhere Bildung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das ist für mich der Auftrag.

Laut § 4 ORF-Gesetz hat der ORF zu sorgen: „für die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und


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