Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 271

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Zweiter Punkt: Der ORF darf in der Entwicklung zu einem modernen Medienhaus nicht behindert werden. Das ganze ORF-Gesetz ist darauf ausgerichtet, dass der Öster­reichische Rundfunk – und das steckt auch in seinem Namen – seinen Auftrag vor allem im Bereich von Hörfunk und Fernsehen wahrnimmt.

Wir NEOS sind der Meinung, dass der ORF im Jahr 2014 die technischen Mittel zur Erfüllung seines Auftrages selbst wählen darf. Der ORF ist ein öffentlich-rechtliches Medienhaus, das nicht nur medienagnostisch agieren können darf, sondern sogar muss. Die Gefahr, dass der ORF eine neue Tageszeitung publiziert, ist trotzdem eher gering. Da geht es eher darum, dass sich der ORF in eine Richtung bewegt, die ihm jetzt nahezu verunmöglicht wird: nämlich die Entwicklung von neuen technischen For­maten, insbesondere mobilen Applikationen und Social Media.

Den Empfang der Inhalte in sozialen Netzwerken und digitalen Plattformen einzu­schränken, untergräbt die Rechte der Gebührenzahler, mit diesem öffentlich-recht­lichen Auftrag auch versorgt zu werden. Deswegen habe ich Ende 2012 auch einen Individualantrag beim VfGH zur Streichung des Social Media-Verbots eingebracht, der damals schon von NEOS, von einzelnen Grünen, Piraten und JuLis unterstützt wurde. Leider ohne Erfolg!

Heute haben Sie die einmalige Chance, auf kurzem Weg diese hinderliche Bestim-mung aufzuheben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Verbots der Bereitstellung sozialer Netzwerke durch den ORF

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Entwurf einer Novelle des ORF-Gesetzes zuzuleiten, der vorsieht, dass das Social Media-Verbot in § 4f Abs. 2 Z 25 fällt.“

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Bei den Kopien, die Ihnen ausgehändigt wurden, ist noch ein Tippfehler drinnen, den wir mittlerweile korrigiert haben, und diesen korrigierten Antrag haben wir jetzt auch ordnungsgemäß eingebracht.

Ich bin sicher, dass es in diesem Haus für diesen Antrag eine Mehrheit bei den Abge­ordneten gibt. Ich hoffe, Sie können über Ihren Schatten springen und ausnahmsweise einmal auch für ein Anliegen der Opposition stimmen.

Übrigens: Das durchschnittliche Alter der „Zeit im Bild“-SeherInnen liegt bei knapp 60 Jahren, also ungefähr in der Nähe des De-facto-Pensionsantrittsalters. Der ORF ist gefordert, hier neue Zugänge zu schaffen und diesen Wert dem Durchschnittsalter in der Bevölkerung, das bei zirka 40 Jahren liegt, zumindest anzunähern. Natürlich führen solche neuen Angebote nicht automatisch zur Nutzung, aber ohne diese Angebote gibt es nicht einmal die Chance, dass sie genützt werden. (Beifall bei den NEOS.)

21.58

 


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