Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 276

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Auch die für die Förderung bereitgestellten Mittel in Höhe von 10 Millionen € für das erste und 20 Millionen € für das zweite Jahr sind zu gering. Das reicht maximal für 50 000 Förderungsanträge für beide Jahre.

In diesem Zusammenhang ist auch das First-Come-First-Serve-Prinzip zu kritisieren, weil diejenigen begünstigt werden, die die entsprechenden Geldmittel schon haben. Derjenige, der sich das Geld für die Wohnungsrenovierung erst mühsam zusammen­sparen muss, ist da benachteiligt, weil der Fördertopf am Jahresende sicher schon leer sein wird. Da zeigt sich wieder einmal, was die Regierung unter Gerechtigkeit versteht.

Wir schlagen folgendes Alternativmodell vor:

Eine einzige Kontrollstelle ist völlig ausreichend, nämlich das Finanzamt. So sparen wir drei weitere Kontrollstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus Gerechtigkeitsgründen soll der Handwerkerbonus nicht als Förderung konzipiert sein, sondern als Steuerabsetzbetrag oder, noch besser, als Steuerprämie. Darüber hinaus sollen nicht nur die Handwerkerleistungen begünstigungsfähig sein, sondern, so wie in Deutschland und Finnland, auch Pflege- und Betreuungsleistungen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der effektivere und effizientere Weg, um konjunkturbelebende Impulse zu setzen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das vorliegende Modell ist dazu völlig ungeeignet.

Der Finanzminister hat über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes sowie über die daraus erwachsenden Belastungen dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2016 zu berichten. Spätestens dann werde ich den Herrn Vizekanzler an meine heuti­gen Ausführungen erinnern.

Für die Bundesregierung sind vier verschiedene Kontrollinstanzen eine „Entbüro­krati­sierung“ und „Verwaltungsvereinfachung“! Das kann es wohl nicht sein.

Dieses Gesetz ist ein reines Placebo-Gesetz, kostet in der Gesamtbetrachtung mehr, als es bringt – und wird daher sicherlich nicht unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der FPÖ.)

22.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


22.10.54

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ja, ich sehe das natürlich erwartungsgemäß ein wenig anders und möchte sagen, dass dieses Pilotprojekt – und es handelt sich hier um ein Pilotprojekt – gerade in wirtschaftlich nicht allzu rosigen Zeiten sehr zu begrüßen ist, da es positive Impulse genau für die, die wir jetzt brauchen, nämlich für die Klein- und Mittelbetriebe, setzt, einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit leistet und natürlich auch zusätzliche Steuereinnahmen lukriert.

Das Wifo sagt, auf diesem Wege werden Mehreinnahmen ungefähr in der Höhe des Fördervolumens, also 30 Millionen €, erwartet. Gefördert werden eben die Arbeitsleis­tungen und nicht die Materialkosten. Insgesamt ist mit Wertschöpfungseffekten im Jahr 2014 von 17 Millionen € und im Jahr 2015 von 38 Millionen € zu rechnen.

Der Handwerkerbonus könnte außerdem auch positive Auswirkungen auf die Beschäf­ti­gung haben, auf jeden Fall dient er laut Schätzungen zur Sicherung von mindestens 1 100 Arbeitsplätzen.

 


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