Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 275

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22.04.3322. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleis­tungen beschlossen wird (45 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


22.05.00

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Stärkung der Wirtschaft und die Setzung von konjunkturbelebenden Impulsen sind begrüßenswerte Ziele. Leider können mit diesem Handwerkerbonus dieses Ziele nicht einmal ansatzweise verwirklicht werden – und das sagt nicht nur die Opposition, son­dern das sagen auch namhafte Experten aus der Wirtschaft und aus dem Bereich der Steuerberatung. Hätten Sie diesen Gesetzentwurf in die Begutachtung geschickt, wäre er von den Experten in der Luft zerrissen worden.

Unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und dem Ziel einer effizienten und schlanken Verwaltung sind folgende Kritikpunkte anzubringen:

Mit der Abwicklung der Förderungen soll eine geeignete Stelle, eine sogenannte Abwicklungsstelle, mittels Verordnung betraut werden. Die Tätigkeit dieser Abwick­lungsstelle wird sodann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der vom Finanzminister bestellt wird. Weiters unterliegt die Abwicklungsstelle der Kontrolle durch den Rech­nungshof. Und zu guter Letzt sind die Finanzämter über alle gewährten Förderungen zu informieren. Es muss ja auch überprüft werden, ob die geförderten Aufwendungen nicht nochmals in der Steuererklärung als Ausgaben geltend gemacht werden.

Die Bundesregierung hält es also für erforderlich, vier verschiedene Instanzen mit der Kontrolle dieses Bundesgesetzes zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie an Ihr Regierungsprogramm erinnern: Im Kapitel „Entbürokratisierung und Entlas­tung“ formulieren Sie als Ziel: „Durch Bürokratie verursachte Kosten und Zeitaufwand massiv reduzieren.“

Vier verschiedene Kontrollinstanzen halten Sie für eine Entbürokratisierung und Ver­waltungsvereinfachung?! – Also: Dieses Ziel in Ihrem Regierungsprogramm haben Sie mit diesem Gesetz klar verfehlt! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Vollzugskosten für die im Verordnungswege festzulegende Abwicklungsstelle liegen derzeit noch völlig im Unklaren. Diese sollen erst zum Zeitpunkt der Verord­nungserlassung vorliegen. Warum macht man sich da nicht vorher Gedanken? Das wäre eigentlich Sinn und Zweck der wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Ich empfehle den Autoren dieser Regierungsvorlage das Studium des § 17 BHG 2013.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Förderungen auf Handwerkerleistungen entfallen werden, die auch ohne diese Förderungen legal in Anspruch genommen worden wären. Aufgrund der beträchtlichen Mitnahmeeffekte und der hohen Vollzugskosten wird dieses Gesetz sicher nicht die gewünschten Ziele erreichen. Darüber hinaus ist auch das Förderungsausmaß zu gering. Das maximale Förderungsausmaß entspricht haargenau der 20-prozentigen Umsatzsteuer und ist somit kein geeigneter Anreiz, um die Schwarzarbeit zu reduzieren.

 


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