Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 279

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Grundsätzlich ist die Idee ja sehr, sehr gut. Jeder von uns, der schon einmal einen Handwerker bei sich zu Hause gehabt hat – vielleicht gibt es einige, die das noch nicht erlebt haben, aber ich glaube, die meisten schon –, weiß, es kommt immer wieder die Frage: Brauchen Sie eine Rechnung? Und wenn man dann zurückfragt: Was bringt es, wenn ich keine brauche?, dann heißt es: Dann wird es um die Mehrwertsteuer günstiger.

Das heißt, man begeht hier Steuerbetrug, um sich die Mehrwertsteuer zu sparen. Jetzt ist natürlich eine Rückerstattung, so wie sie auch in Deutschland gemacht wird, eine gute Sache, um eben diese Frage: Brauchen Sie eine Rechnung? ad absurdum zu führen, denn dann braucht jeder eine Rechnung, wenn er sich nichts erspart, weil er sich ja ohnehin die Mehrwertsteuer zurückholen kann. Damit kann auch die Schwarzarbeit eingedämmt werden und können nicht nur die Gewinnsteuern, sondern auch Abgaben, die umsatzbezogen sind, fließen.

Wenn das stimmt, was Sie gesagt haben, dass sich diese Maßnahme rechnet, sogar mehr, als sie kostet, dann könnten wir das auch so machen wie in Deutschland und das Ganze als Steuerabsetzbetrag am Ende des Jahres umsetzen. Und das haben Sie ja verschwiegen. Sie haben ja verschwiegen, dass es in Deutschland ein Absetzbetrag ist, wo man das eben am Ende des Jahres bis zu einem Maximalbetrag absetzen kann, was ja auch Sinn macht. Nur dann wird es eben auch teurer. Das ist keine Frage. Aber Sie wollen das nicht, Sie wollen das Ganze mit 10 Millionen € be­schränken. Wenn man es durchrechnet, dann kommt man drauf, dass das so gar nicht funktionieren wird.

Die durchschnittliche Handwerksleistung, wenn man nur die Arbeitszeit und die Fahrtkosten berechnet, ist 300 €. Davon werden 60 € gefördert. Wenn man das also durchdividiert, kommt man auf 160 000 Förderungsfälle pro Jahr. 160 000! Und für all diese Förderungsfälle haben Sie natürlich auch geregelt, was alles geprüft werden muss. Es muss geprüft werden, ob es eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Moder­nisierungsmaßnahme ist, weiters, ob es ein bestehender Wohnraum ist. Da wünsche ich Ihnen übrigens viel Glück, das herauszufinden, denn wer kann unterscheiden, ob das ein bestehender Wohnraum oder ein neu dazugebauter Wohnraum ist.

Oder es muss auch geprüft werden: Gibt es schon ein gefördertes Darlehen unter diesem Titel? Auch da wünsche ich Ihnen viel Spaß, das herauszufinden. Weiters: Dient es den eigenen Wohnzwecken? Okay, das kann man im Melderegister nach­vollziehen. Aber bei 160 000 Fällen wird das auch ein großer Aufwand sein. Dann müssen Sie noch einen Förderungsvertrag abschließen und auch noch einen Vertrag mit dem Förderungswerber aufsetzen.

Dann steht da noch etwas im Gesetz, was besonders interessant ist, nämlich: Durch all diese Maßnahmen wird der Missbrauch ausgeschlossen. – Da bin ich schon gespannt, wie viele Beamte dann nachschauen werden, ob es tatsächlich so ist, wie es im Gesetz steht, denn Sie schreiben ja, dass der Missbrauch ausgeschlossen wird. Darauf bin ich wirklich sehr gespannt.

Man muss bedenken, dass diese 160 000 Förderungswerber ja nur jene sind, die zum Zug kommen. Na was glauben Sie, was passiert? Es gibt fünf Millionen, die das in Österreich in Anspruch nehmen könnten. Und die wissen ja nicht, ob noch Geld da ist. Das wissen die nicht. Das heißt, es werden viel mehr als 160 000 Anträge sein, die bei dieser Förderungsstelle landen. Und dann wird es bei mehr als einer Million Menschen lange Gesichter geben.

Weiters steht im Gesetz, dass Sie jeden Förderungswerber informieren müssen, warum er abgelehnt wurde, und ihm natürlich auch die Unterlagen zurückschicken


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