Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 280

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müssen. Und das bei potenziell fünf Millionen Förderungswerbern. Überlegen Sie sich das einmal!

Also letztlich ist es das, was es wahrscheinlich auch sein soll: ein PR-Gag. Es geht darum, dass die Regierung halt so tut, als würde sie etwas Positives umsetzen. Dann führt man noch die Deutschen an, die es sehr klug machen, mit einem Absetzbetrag, wie zum Beispiel bei Kinderbetreuungsleistungen, da gibt es ja auch einen Absetz­betrag. Da kann man am Ende des Jahres die Kosten einreichen und das wird dement­sprechend gutgeschrieben. Warum hier nicht? Wenn es noch dazu angeblich so viel Umwegrentabilität bringt, dass es gar nichts kostet.

Das hätten Sie auch machen können. Hätten Sie das Gesetz in Begutachtung geschickt, dann hätten Ihnen auch viele Experten genau das Gleiche geraten, aber es geht Ihnen halt nur um einen PR-Gag, um hier Aktivität vorzutäuschen. Letztlich wird dabei nichts herauskommen, außer hohe Kosten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


22.24.58

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal freue ich mich ja sogar, zu später Stunde nach dem Herrn Kollegen Lugar ans Rednerpult zu gehen, denn da kann man sich Reden vorbereiten, wie man möchte, man kann den Herrn Kollegen Lugar immer zerlegen – erstens einmal, weil er das Gesetz nicht gelesen hat. Sonst hätte er nämlich gar nicht gesagt, dass es so viele Förderwerber sein werden und 160 000 Anträge bearbeitet werden müssen, denn es gehe ja nur um 60 €. (Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Herr Kollege Lugar, es geht um höchstens 600 €. Es ist so, dass derjenige, der um eine Förderung, um einen Handwerkerbonus ansucht, das Ganze nicht als Sonder­ausgabe absetzen darf. Das muss ein bestehender Wohnraum sein. Er darf kein gefördertes Darlehen haben. Das haben Sie ja eh alles schon gesagt. Das heißt, es können schon einmal gar keine 5 Millionen potentielle Förderwerber sein.

Und jemand, der vielleicht einen Reparatur- oder einen Sanierungsaufwand als Son­derausgabe von der Steuer absetzen möchte, kann gar nicht ansuchen. Das steht ja im Gesetz. Das Finanzamt wird ja auch davon informiert, sodass nicht jemand einen Handwerkerbonus in Anspruch nehmen und zusätzlich noch Sonderausgaben geltend machen kann. Da gibt es doch eine Kontrolle und deshalb überhaupt kein Problem.

Ich weiß schon, man kann immer überall noch mehr machen, man kann immer alles noch besser machen, aber ich habe eigentlich schon geglaubt, dass wir hier im Hohen Haus uns darauf verständigt haben, dass wir die Schattenwirtschaft eindämmen wollen, dass wir den Steuerbetrug eindämmen wollen, dass wir auch den privaten Pfusch nicht wollen und dass wir den dadurch entstehenden Schaden für die Volkswirt­schaft, die Republik Österreich und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eindäm­men wollen. Und somit ist der Handwerkerbonus jetzt einmal, der Herr Kollege Haubner hat es gesagt, ein Pilotprojekt. Ich glaube auch, dass das jetzt einmal eine gute Lösung ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben nämlich immer wieder von der Opposition gehört: Von einer Absetz­möglichkeit bei der Steuer haben viele überhaupt nichts, weil die keine Lohn- und Einkommensteuer bezahlen. Jetzt versuchen wir es einmal damit, den Menschen eine Prämie zu geben, nämlich bis zu 600 €, wenn die Rechnung der Handwerkerleistung


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