Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 289

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Was den Vorwurf fehlender budgetärer Berücksichtigung für das Bundesfinanzrahmen­gesetz betrifft, darf ich Ihnen mitteilen, dass die dem Bundesministerium für Finanzen bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Restrukturierungspläne noch keine zukünftigen Rekapitalisierungserfordernisse offenbarten und vom Vorstand kein ausreichend fundierter Stützungsbedarf mitgeteilt wurde, daher war im April 2013 auch noch keine budgetäre Vorsorge für die Jahre 2014 bis 2017 zu treffen. Ich darf auch darauf hinweisen, dass erforderliche Kapitalmaßnahmen zugunsten der Hypo Alpe-Adria auch durch ausreichend verfügbare Haushaltsrücklagen der UG 46 bedeckt waren.

Frau Finanzminister Fekter hat ihre Verantwortung voll und ganz wahrgenommen, es gibt keine Rechtsverletzung. Der Vorwurf der Grünen ist zurückzuweisen, und einer Ministeranklage fehlt jede sachliche Grundlage. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Cap.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


22.52.22

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Ja, Herr Kollege Eßl, wenn wir ein Budget immer erst dann erstellen (Abg. Rädler: Herr Professor Rossmann!), wenn wir wissen, wie hoch die Steuereinnahmen sind, dann erstellen wir Budgets immer und grundsätzlich im Nachhinein – dann brauchen wir aber auch kein Budget.

Wenn man das also auf die Hypo und auf Budgeterstellungen überhaupt überträgt, so können die Zahlen, die dort eingestellt sind, wohl immer nur Prognosen und Schät­zungen sein (Ruf bei der ÖVP: Was kritisiert ihr dann?) und daher unter Umständen niemals mit der Realität übereinstimmen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Das war die Vorbemerkung.

Warum habe ich diese Ministeranklage gegen die Frau Finanzministerin außer Dienst eingebracht? – Weil ich ihr eben Verfassungsbruch vorwerfe. (Abg. Amon: Unerhört! Unerhört ist das!) – Nein, das ist nicht unerhört; ich werde Ihnen das hier zeigen. Schauen Sie einmal dieses Büchlein an! Das ist nicht die Geschäftsordnung dieses Hauses, das ist das Bundeshaushaltsgesetz. (Der Redner zeigt das genannte Werk. – Zwischenruf des Abg. Auer.) Das ist die Bibel für jeden Finanzminister, für jede Finanzministerin, und an die hat er oder sie sich zu halten. Beginnen wir mal, schauen wir mal hinein! (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Da gibt es eine Verfassungsbestimmung, die mit dem neuen Haushaltsrecht – von allen Fraktionen des Hauses beschlossen – gekommen ist, die besagt (Abg. Schönegger: Tschuldigung, wie lang dauert denn das?), dass das Budget und der Bundesfinanzrahmen die Haushaltslage möglichst getreu darzustellen haben. (Abg. Fekter: Keine Vermutungen und keine Unterstellungen!) – Das ist eine Verfassungs­bestimmung.

Was heißt „möglichst getreu darstellen“? – Schauen wir einmal, was sich der Gesetz­geber damals dabei gedacht hat, als er dieses Gesetz beschlossen hat! (Ruf bei der ÖVP: Oberlehrer!) Das ist der Kommentar von Ihrem ehemaligen stellvertretenden Sektionschef, Herrn Dr. Claus Lödl, und er schreibt da Bezug nehmend auf die Erläu­ternden Bemerkungen der Regierungsvorlage (Abg. Wöginger:  Vorlesung!), Bezug nehmend auf den Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes:

 


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