Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 290

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„Dieser Grundsatz betrifft die Anforderungen an die Beschaffenheit des Budget-, Verrechnungs- und Berichtssystems im weitesten Sinn“ – also auch das Bundesfinanz­rahmengesetz, auf das ich noch zu sprechen kommen werde.

„Darin enthalten ist auch“, Frau Finanzministerin, ein alter Grundsatz, „die Budget­wahrheit, wonach Budgetmittel möglichst genau zu veranschlagen sind.“

So, und was haben Sie jetzt im Bundesfinanzrahmen, den Sie uns im vergangenen Jahr, am 16. April, vorgelegt haben, in der UG 46 für die teilverstaatlichte ÖVAG (Abg. Wöginger: Mit wem redet er denn?) und für die verstaatlichten Banken vorgelegt? – Eine Ausgaben- oder Auszahlungsobergrenze, wie das heißt (Ruf bei der ÖVP: Professor!), in der Größenordnung von 133 Millionen € für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017. (Abg. Pirklhuber: Wahnsinn! Unglaublich!)

Vor Kurzem mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass 1,43 Milliarden € Finanzbedarf für die Hypo bestehen wird, einerseits zum Teil, um Wertberichtigungen für das Süd­europa-Netzwerk zu machen, und andererseits zur Überbrückung bis zur Einrichtung der Abbaugesellschaft. (Ruf bei der ÖVP:  Osteuropa!) Ob das die einzigen Finanzmittel im Jahr 2014 sein werden, lässt sich nicht sagen. Wenn wir aber jetzt den Bericht der Taskforce hernehmen, dann werden es jedenfalls – inklusive dieser 1,43 Milliar­den € (Abg. Fekter: Das wissen wir erst jetzt !) – 4 Milliarden € für das Jahr 2014 sein. – Das, Frau Finanzministerin außer Dienst, steht in diesem Bericht drinnen, lesen Sie das bitte nach!

Es sind also nicht 133 Millionen €, sondern 4 Milliarden € für das Jahr 2014. (Abg. Fekter: Aus den Rücklagen!) – Die Rücklagen interessieren in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, denn die Rücklagen sind eine Fiktion, die finanziert werden müssen, weil sie ja nicht bar in der Kassa liegen; die müssen Sie genauso finanzieren. Erzählen Sie mir nicht das, was Ihnen Ihr Sektionschef, der Ihnen mittlerweile abhanden­gekommen ist, Herr Dr. Steger, immer erzählt hat! Hätten Sie sich an Herrn Dr. Claus Lödl gehalten (Zwischenruf der Abg. Fekter), da wären Sie besser beraten gewesen! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie der Überzeugung gewesen wären, dass die Auszahlungsobergrenze von 133 Millionen € einzuhalten ist (Zwischenruf des Abg. Schieder), dann hätten Sie, so wie es das einfachgesetzliche Haushaltsgesetz vorsieht, im § 14 des Bundeshaus­haltsgesetzes, jene Maßnahmen dargestellt, die erforderlich sind, um diese Obergren­zen einhalten zu können, nämlich die Korrektur- und Steuerungsmaßnahmen. Wenn wir in den Strategiebericht, der diesen Bundesfinanzrahmen begleitet, hineinschauen, so lesen wir da: Wir werden die „Erarbeitung von Strategien für Umstrukturierungen bzw. für den Verkauf der Banken-Staatsanteile“ vornehmen.

Ja, Frau Finanzministerin, Sie hatten ja zu diesem Zeitpunkt offensichtlich nicht einmal eine Strategie, was Sie mit dieser Bank überhaupt anfangen sollen! (Abg. Fekter:  Bayern! Die Bayern !) Sie als Eigentümervertreterin, Sie, Frau Finanzministerin, haben den SteuerzahlerInnen im Vorfeld der Nationalratswahl mit der Vorlage dieses Berichtes bewusst die Unwahrheit gesagt. (Abg. Wöginger: Jetzt gib Ruhe! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist so, denn damals hat es schon eine Reihe von Hinweisen dafür gegeben, dass diese Bank sehr viel mehr Geld brauchen würde (Zwischenruf der Abg. Fekter) – und ich werde Ihnen jetzt ein paar Beispiele vorlesen. (Nein-Rufe bei der ÖVP.) – Na, nehmen Sie sich nur Zeit, zu später Stunde!

Am 3. Oktober 2011 warnt der Vizeaufsichtsratschef der FIMBAG, Herr Dr. Androsch, dass die Hypo Group Alpe-Adria den Steuerzahler 4 Milliarden € kosten würde. (Abg. Wöginger: Mit wem redest du noch?)

 


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