Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 51

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zent. Es könnte mehr sein. Aber es könnte nur dann mehr sein, wenn die Kurse auch treffsicher wären, wie es Kollegin Dietrich vorhin dargestellt hat.

Um den Ausbildungsdefiziten entgegenzuwirken, geht es schon auch darum, Bewusst­sein zu schaffen, und zwar muss sich jeder Arbeitnehmer vor allem in Zeiten, in denen wir länger arbeiten werden, auch selber nicht nur gesundheitlich fit halten, sondern auch bildungsmäßig arbeitsmarkttauglich halten. Weiterbildung ist also nicht rein eine Arbeitgeberverantwortung, sondern eine geteilte Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Nicht umsonst sind Weiterbildungskosten auch steuerlich absetzbar, weil eben der Arbeitnehmer auch in seine eigene Arbeitsmarkttauglichkeit investieren soll.

Die vorgeschlagenen Lohnsubventionen begrüßen wir, soweit diese befristet sind. Ein solch kurzfristiger Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer erleichtert bestimmt die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das sehen wir absolut positiv. Längerfristige Lohnsubventionen würden wir nicht begrüßen, weil das den Arbeitsmarkt auf negative Weise irritieren würde.

Eine Frage, die sich die Sozialpartnerschaft im Zusammenhang mit älteren Arbeitneh­mern stellen muss, ist die Senioritätslogik unserer Gehaltssysteme. Die Seniorität ist nur in wenigen Ländern, wenn überhaupt irgendwo, so stark ausgeprägt wie in Öster­reich, und damit macht man ältere Mitarbeiter überproportional teurer, und zwar auch in einer Lebensphase, in der der Erfahrungsvorsprung sich dann nicht mehr so aus­wirkt. Damit schädigt man deren Arbeitsmarkttauglichkeit.

Jetzt komme ich zum Punkt Lohnnebenkostensenkung. Nämlich: 0,1 Prozent hier und 0,1 Prozent da. Wie Sie darüber in Jubel ausbrechen können, ist mir nicht erklärlich. Wenn wir Lohnnebenkosten weit über der 30 Prozent-Grenze haben, dann können Sie sich mit 0,1 Prozent, vorsichtig gesagt, schleichen. Das heißt, wenn ich Arbeitgeber bin, erspare ich mir beim durchschnittlichen Mitarbeiter nicht einmal 30 € im Jahr. Das ist einfach nichts. Wenn Sie lohnnebenkostenmäßig etwas tun wollen, dann müssen Sie schon größere Würfe zustande bringen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich möchte noch auf Anträge der Grünen eingehen. Da wird zum einen auf eine höhere Nettoersatzrate durch das Arbeitslosengeld abgezielt. Hier liegt Österreich im OECD-Schnitt, das schwankt natürlich ein bisschen, je nachdem wie man das anschaut, wie die individuelle und die Familien- und Einkommenssituation ist. Wo wir weit über dem OECD-Schnitt liegen, ist der Anteil derjenigen Jobsuchenden, die überhaupt eine Ar­beitslosenleistung bekommen. Da liegen nämlich die Skandinavier bei ungefähr zwei Dritteln der Jobsuchenden und wir bei 94 Prozent. Also man darf nicht außer Acht las­sen, dass das österreichische Sozialsystem eine sehr große Leistung erbringt. Man darf da nicht so tun, als ob wir die Menschen auf der Straße sitzen lassen würden.

Die Nettoersatzrate müssen wir natürlich auch kritisch im Hinblick auf den Anreiz, ei­nen Job aufzunehmen, sehen. Eine zu niedrige Nettoersatzrate würde dazu führen, dass vielleicht Job suchende Arbeitnehmer einen Job annehmen, der ihren Qualifika­tionen nicht entspricht. So ein Mismatch wäre natürlich nicht wünschenswert und wür­de einen volkswirtschaftlichen Schaden auslösen. Man muss natürlich auch sehen, je höher die Nettoersatzrate ist, umso geringer ist auch der Anreiz zur Jobsuche. Der Wirtschaftsnobelpreis 2010 wurde an Diamond, Mortensen und Pissarides deswegen vergeben, weil sie nachweisen konnten, dass höhere Leistungen für Arbeitslose dazu führen, dass sich die Menschen mehr Zeit bei der Jobsuche lassen. Je höher der Re­servationslohn ist, umso geringer ist der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen. Und deswegen darf man nicht einfach nur aus gut gemeinten Motiven heraus diese nach oben schreiben.

Bei Ihrem Antrag, bei der Notstandshilfe das Partner- und Partnerinneneinkommen au­ßen vor zu lassen, können wir nicht mitgehen. Wir glauben, dass das keine Logik hat,


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