Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 75

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auch schauen, was man tun kann. Vor allem muss mehr Bewusstsein geschaffen wer­den und auch mehr Information an die Unternehmen kommen, dass es keinen Kündi­gungsschutz in der alten Form mehr gibt.

Es gibt auch andere Dinge, die man tun muss. Man muss die Ausbildung von behin­derten Menschen verbessern, das ist ein wesentlicher Faktor. Ein zweiter Punkt ist, dass das Bundessozialamt – also insgesamt das Sozialministerium – jährlich 140 Mil­lionen € für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausgibt. Das ist sehr viel Geld, und man muss auch die Effektivität überprüfen und die Treffsicherheit stei­gern. Wir müssen auch die Durchlässigkeit vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt steigern und fördern, damit auch mehr Anreiz besteht, auf dem ersten Arbeitsmarkt ei­nen Job zu bekommen.

Meine Damen und Herren, Beschäftigung hat auch etwas mit Würde zu tun. Ich habe gestern schon gesagt und möchte das heute wiederholen – und immer wieder wieder­holen, bis es wirklich so ist –: Wir müssen die Menschenwürde auch in der österrei­chischen Verfassung verankern. In Deutschland ist sie in Artikel 1 Grundgesetz veran­kert, in Österreich steht sie nicht direkt in der Verfassung. Ich finde, das ist ein Armuts­zeugnis. Menschenwürde auch für die Beschäftigung von behinderten Menschen! – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

12.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.06.51

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seitens meiner Fraktion werden wir die­sem Antrag auch unsere Zustimmung geben, weil ich glaube, dass der Bund da natür­lich eine ganz besondere Verantwortung hat.

Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört: Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten steigt die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen überproportional. Das ist leider Gottes so. Es ist teilweise nicht wirklich nachvollziehbar, dennoch haben offensichtlich viele Arbeitgeber im Bereich der Wirtschaft auch Angst vor Krankenständen und Ähn­lichem; das ist sicherlich auch mit ein Grund.

Herr Bundesminister Hundstorfer, Sie werden sich jetzt vielleicht wundern, aber ich sa­ge Ihnen Folgendes: Ja, wir anerkennen, dass in Ihrem Ressort selbstverständlich die­se Quote mehr als erfüllt ist. Das ist ein Lob von unserer Seite, auch wenn Sie das jetzt überrascht, aber das ist leider nicht in allen Ressorts so.

Ich denke, es sollte im öffentlichen Bereich überhaupt nicht mehr möglich sein, sich freizukaufen. Warum muss der öffentliche Bereich sich da freikaufen? Das gilt für Mi­nisterien, aber das sollte auch für staatsnahe Betriebe wie beispielsweise die ÖIAG oder die Telekom gelten. Ich glaube, es gibt eine ganz besondere Verantwortung die­sen Menschen gegenüber, und daher ist das einfach nicht nachvollziehbar.

Herr Bundesminister, vielleicht könnten Sie uns sagen, welche Ministerien laut Ihrem Informationsstand da besonders säumig sind beziehungsweise was Sie als Minister für Arbeit und Soziales mit den Ressortkollegen besprochen haben, um diesen Zustand ir­gendwie zu beenden. Ich glaube nämlich, es ist schon relativ unwürdig, wenn behin­derte Menschen immer wie Bittsteller behandelt werden. Es sollte ihr Recht sein, und es sollte gerade der öffentliche Dienst in diesem Bereich eine Vorbildwirkung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


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