Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 78

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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsautomatismus (68 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.15.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich möchte jetzt kurz zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Kickl, Belakowitsch-Jenewein betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegel­des und der Freibeträge für behinderte Menschen sprechen.

Herr Bundesminister! Es gab im Jahr 2011 eine Umstellung beim Pflegegeld, es wurde sozusagen der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 erschwert. Sie haben damals von einer Kostendämpfung gesprochen; ich möchte jetzt Ihr Wording übernehmen. Diese Kostendämpfung erfolgte aber auf den Rücken jener Menschen, die sich am wenigsten wehren können. Sie haben damals versprochen, es werde niemand zurückgestuft. Auch das ist nicht wirklich so eingetreten. Es waren zahlreiche Menschen bei mir, bei denen es im Jänner oder im Februar 2011 zu einer neuerlichen Feststellung gekom­men ist, die dann die Pflegestufe 2 verloren und nur noch Pflegestufe 1 bekommen ha­ben. Also da wurde den Menschen wirklich etwas weggenommen, das heißt, da waren schon Menschen betroffen, die es nicht immer ganz leicht haben. Ich glaube, man sollte gerade beim Pflegegeld und bei behinderten Menschen nicht den Sparstift an­setzen.

Ich weiß, die Kassen sind leer, das sagen Sie uns auch immer, und Sie sagen auch immer, Sie geben ohnehin mehr aus. Es ist halt immer die Frage, wie man die Wertig­keiten setzt und wo man einspart. Wenn man sich anschaut, dass es beim Pflegegeld seit seiner Einführung einen Realverlust von durchschnittlich 29 Prozent gegeben hat, dann würde ich meinen, dass es jetzt auch einmal an der Zeit wäre, diesen Verlust – den man mit Sicherheit nicht auf einmal ausgleichen kann – insoweit aufzufangen, dass er nicht noch größer wird, und eine jährliche Inflationsanpassung zu beschließen. Ich glaube, das hätten sich pflegebedürftige Menschen verdient.

Dasselbe gilt für die Freibeträge für die behinderten Menschen, die seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht worden sind. Da liegt bereits ein Realverlust von 60 Prozent vor. Ich glaube, diese Zahlen, Herr Bundesminister, sollten schon auch einmal zu denken ge­ben. Wollen wir diesen realen Wertverlust weiter ansteigen lassen, oder machen wir jetzt einen Schnitt und sagen: Jetzt ist es genug mit dem Verlust, in Zukunft dürfen die­se Menschen nicht noch mehr verlieren. Es ist ja ohnehin schwer genug für diese Be­völkerungsgruppen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Passus, den Sie im Ausschuss ein bisschen abgetan haben – ein bisschen pole­misch, so nach dem Motto: Täte ich eh gern, kann ich aber nicht! –, betrifft die Mindest­pension von 1 200 € brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben. Wenn Sie sagen, Sie können nicht, es gehe halt finanziell nicht, dann ist die Frage, ob man viel­leicht umschichten kann. Vielleicht könnte man bei den Luxuspensionen etwas ein­sparen und das jenen Menschen geben, die es wirklich notwendig haben. Ich glaube, da könnte man sich schon Gedanken machen und vielleicht etwas umschichten, in Richtung der wirklich Ärmsten in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

12.18

 


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