Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.
12.18
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Kollegen Loacker danken für seine Ausführungen gestern und heute beziehungsweise für die beiden Anträge, die wir jetzt diskutieren. Das löst nämlich ein wenig das Rätsel, das es für manche gibt, wie denn die NEOS einzuordnen sind. Ist das etwas Neues, oder sind sie doch eine eher sehr alte neoliberale Partie, so nach dem Motto: Maggie Thatcher lässt grüßen! (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS.)
Diese Frage ist für mich beantwortet, denn wenn man sich die beiden Anträge ansieht, die wir jetzt diskutieren, oder auch die Ausführungen zur Zahnspange gestern, dann muss ich sagen, das hat mit neu überhaupt nichts zu tun. Das ist maximal uralt, was hier gebracht wird, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben da nichts Gutes zu erwarten, denn was Sie wollen, das ist ein Hineinschneiden in die sozialen Strukturen, in die sozialen Systeme, es ist ein Beenden oder zumindest starkes Einschränken des Arbeitsrechts und der Schutzbestimmungen. Das ist maximal retro – egal, ob Sie es jetzt mit Flügeln oder ohne Flügel machen, das ist so. (Beifall bei der SPÖ.)
Allein das Beispiel gestern mit der Zahnspange zeigt das deutlich auf. Sie sagen, Sie stimmen nicht zu, weil das nicht treffsicher ist. Dann haben Sie nicht verstanden, was der gesellschaftspolitische Grundkonsens in diesem Land seit 1945 in der Sozialpolitik ist, nämlich, dass eine Sozialleistung nichts damit zu tun hat, dass ein Bedürftiger ein Almosen bekommt, sondern eine Sozialleistung ist ein Rechtsanspruch. Die verteilungspolitische Wirkung, die Sie ansprechen, wird über Abgaben und Steuern gesteuert, dass diejenigen, die mehr haben, auch mehr Steuern bezahlen. Eine Sozialleistung wird nicht wie ein paar Brösel, die vom Herrentisch runterfallen, als Almosen gewährt. Das ist der große Unterschied. Das haben Sie nicht verstanden oder wollen Sie nicht verstehen, es demaskiert Sie jedenfalls sehr, sehr deutlich. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Im Zusammenhang mit dem Antrag betreffend das Frauenpensionsantrittsalter, der hier vorliegt, frage ich mich: Was soll daran „fortschrittlich“ sein, wenn man das Frauenpensionsantrittsalter schneller anpasst? Es gibt einen großen Konsens in diesem Haus, gemeinsam beschlossen, nämlich schrittweise ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2033 das Antrittsalter jährlich um sechs Monate auf 65 Jahre anzuheben. Damit erfolgt 2033 die vollständige Angleichung. Wenn Sie jetzt wollen, dass das früher stattfindet, dann müssen Sie auch die Konsequenzen mitbedenken. Wir haben im Ausschuss angesprochen, was das mit sich bringt und bringen würde.
Wir wissen, Frauen können heute nicht die Korridorpension in Anspruch nehmen, Frauen haben bisher nur die Möglichkeit gehabt, die Langzeitversichertenregelung in Anspruch zu nehmen. Wir haben die Langzeitversichertenregelung verändert. Beim Frauenpensionsantrittsalter nach der Langzeitversichertenregelung setzen wir in sieben Jahren in Einjahresschritten insbesondere für die Jahrgänge von 1958 bis 1965 eine sehr, sehr schnelle und radikale Veränderung um, die meiner Meinung nach sowieso schon hart an der Grenze dessen ist, was noch unter dem Begriff „Vertrauensschutz“ zu subsumieren ist. Aber das, was Sie wollen, hat mit Vertrauensschutz überhaupt nichts zu tun, und daher kann ich mir – neben vielen anderen Gründen, die es dafür gibt, dass das Frauenpensionsantrittsalter langsamer angeglichen wird – das absolut nicht vorstellen.
Wir brauchen den Zeitpuffer, wir müssen Vorsorge treffen, dass es Arbeit gibt, und vor allem muss man eines berücksichtigen: Es gibt viele ältere Frauen, die vor vielen Jah-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite