Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 80

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ren persönliche Entscheidungen getroffen haben, Entscheidungen in bestimmten Le­benssituationen, und viele können an diesen Entscheidungen in Bezug auf deren Aus­wirkungen heute nichts mehr ändern. Diese Frauen würden Sie vor den Kopf stoßen und in die Arbeitslosigkeit schicken. Das ist absolut nicht das, was wir wollen.

Zum Antrag betreffend das generelle Pensionsantrittsalter und die Automatik kann ich nur noch einmal darauf verweisen, was wir auch im Ausschuss diskutiert haben. Diese Bundesregierung hat ganz klar gesagt, wir erhöhen das faktische Pensionsantrittsalter, wir überprüfen das auch mit einem Monitoring, aber wir schauen uns auch gleichzeitig an, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist. Denn: Was sollte das bringen, wenn sich – so wie Sie das befürworten – das Pensionsantrittsalter automatisch er­höht, falls bestimmte Parameter nicht eingehalten werden, was sollte das bringen, wenn es keine Arbeit für die Leute gibt? Wo sollten die hingehen? Das heißt, Sie wol­len sie in die Arbeitslosigkeit schicken. Das kann ja wohl nicht wirklich die Zielsetzung sein!

Deswegen ist vollkommen klar, dass mit diesen zwei Anträgen in Wirklichkeit kein Staat zu machen ist. Jedenfalls von uns werden sie abgelehnt, wie sich das gehört. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.24.02

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ei­ne jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes ist eine Notwendigkeit, das steht außer Frage. Immer mehr Menschen werden zu Hause gepflegt. In Österreich beziehen der­zeit mehr als 420 000 Menschen Pflegegeld, 83 Prozent davon, also rund 350 000 Men­schen, werden zu Hause versorgt. Von den zu Hause versorgten Personen werden gut 60 Prozent, zirka 255 000 Menschen, ausschließlich von Angehörigen betreut. Würden alle Personen, die zu Hause gepflegt und betreut werden, in öffentliche Einrichtungen, in Senioren- oder Pflegeheime gehen, das wäre undenkbar. Diese Einrichtungen, mei­ne sehr verehrten Damen und Herren, können nicht alle Personen aufnehmen und ver­sorgen.

Deshalb gebührt jenen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, größter Re­spekt und Anerkennung, und es ist auch wichtig, dass das Pflegegeld, wie es in unse­rem Entschließungsantrag steht, jährlich angepasst wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.25.14

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möch­te an die Ausführungen des Kollegen Katzian zum Frauenpensionsantrittsalter an­schließen. Er hat sehr viel von den Nachteilen gesprochen, die es sicherlich gibt, aber ich möchte schon auch einige Vorteile hinzufügen. Natürlich gäbe es Vorteile, gäbe es ein gleiches Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer. Gerade in den letzten Be­rufsjahren ist zum Beispiel der Verdienst am höchsten, das heißt, wer früher in Pension geht, verliert natürlich auch viel an Einkommen und verliert viel an Pension. Aber es ist ganz klar: Es gibt keine parlamentarische Mehrheit dafür, am gesetzlichen Frauenpen­sionsantrittsalter wird in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht gerüttelt.

Wir gehen nun einen ganz anderen Weg. Es soll heuer noch die Aufschubbonuspen­sion beschlossen werden. Das heißt, Frauen können, wenn sie ab dem Regelpen-


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