Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 85

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Präsident Karlheinz Kopf: Die von Abgeordnetem Loacker eingebrachten Entschlie­ßungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalter

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9 über den Bericht des Ausschusses für Ar­beit und Soziales über den Antrag 34/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013 (67 d.B.)

Das reale Pensionsantrittsalter ist nach wie vor viel zu niedrig, um eine langfristige Si­cherung des Pensionssystems zu gewährleisten. Wie die OECD in ihrem Pensions­bericht 2013 berichtet, ist das Alter, in dem Österreicher in den Ruhestand treten, das achtniedrigste in der OECD. Besorgniserregender ist die Erwerbsquote der Arbeitneh­mer_innen zwischen 55 und 64, die bei nur 43 % und somit deutlich unter dem OECD-Schnitt von 56% liegt. Hier zeigt sich deutlich, dass in Österreich die Erwerbsquote durch Frühpensionierungen gedrückt wird.

Die frühzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen kann diesem Trend in der Beschäftigungsquote von älteren Menschen entgegenwirken und damit das Pen­sionssystem entlasten. Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt einfach früher „alt“ als ihre männlichen Kollegen: Ihr Pensionstermin liegt nämlich 5 Jahre näher. Das hat mehrere negative Auswirkungen für Frauen am Ar­beitsmarkt: Einerseits geht es um Aufstiegschancen, andererseits um Weiterbildungs­möglichkeiten.

Eine Frau ist im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wesentlich früher am Ende ih­rer persönlichen Karriereleiter angelangt. Sie versäumt viele Karriereschritte, die typi­scherweise oft gegen Ende der Berufslaufbahn noch erfolgen. Hier kann eine Anpas­sung des Pensionsantrittsalters gewährleisten, dass Frauen bis zum Schluss ihrer Er­werbstätigkeit in einem fairen Wettbewerb mit ihren männlichen Kollegen stehen.

Um überhaupt einen solchen Wettbewerb ermöglichen zu können, müssen auch die Weiterbildungsmöglichkeiten die gleichen sein, doch auch hier zeigt sich eine weitere Schieflage. Für Unternehmen ist es einfach weniger attraktiv, ältere weibliche Arbeit­nehmer weiterzubilden, weil die Investition dem Unternehmen weniger lange zur Verfü­gung steht. Ein wesentlicher Faktor, um am Arbeitsmarkt gegenüber männlichen Kol­legen bestehen zu können, wird Frauen dadurch verwehrt und eine Möglichkeit zu mehr Chancengleichheit wird verpasst.

Wie die EU-Kommission in ihrem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervorhebt, ist eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nötig – ohne Verzögerungen.

Die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 findet nicht nur viel zu spät statt, sondern auch viel zu schnell, sodass eine übermäßige Be­lastung des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, da dieser nicht auf den starken Anstieg des Arbeitskräftepotenziales vorbereitet ist. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht Ge­fahren in einer zu schnellen und zu späten Anhebung des Frauenpensionsantrittsal­ters. Hervorzuheben sind zudem die gesamtwirtschaftlich positiven Folgen, denn wie internationale Erfahrungen zeigen, entstehen durch solche Maßnahmen nicht nur mehr Jobs, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigt.

 


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