Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 133

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15.19.5118. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsge­setz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (217/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.20.15

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Wir haben in Öster­reich die Rot-Weiß-Rot-Karte. Das war eine gute Idee und ein guter Schritt, nur umge­setzt wurde sie leider katastrophal. Es ist so, dass von den Drittstaatsangehörigen, die in Österreich studieren, weniger als 20 Prozent danach überhaupt eine Aufenthaltser­laubnis beantragen. Das liegt unter anderem daran, dass das Gesetz so absurd ist, dass sie diese erst gar nicht beantragen.

Von denjenigen, die sie beantragt haben – es waren 1 700 im letzten Jahr –, haben nur 213 Universitätsabsolventen dann die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten. Das macht einfach keinen Sinn: Man lässt Leute hier in Österreich studieren – es ist ja großartig, dass sie herkommen, um zu studieren –, sie zahlen zwar bis zu einer gewissen Höhe Studien­gebühren, aber trotzdem kosten sie uns noch etwas, und dann sagt man ihnen: Aber dass Ihr hierbleibt, das ist nicht in Ordnung!

Woran liegt es, dass sie nicht hierbleiben können? – Das liegt an drei ganz grundsätz­lichen Dingen. Einerseits steht in diesem Gesetz immer noch drinnen, dass ein Diplom­studienabschluss notwendig ist. Jetzt haben wir aber die Bologna-Struktur und dement­sprechend auf Bachelor und Master umgestellt. Es steht aber immer noch nichts vom Bachelor im Gesetz. Das heißt, wir anerkennen den Bachelor nicht als vollwertiges Studium. Das hatten wir im Bundesdienst auch eine Zeit lang, dass der Bachelor nicht als vollwertiges Studium anerkannt war. Das hat sich geändert. Schauen wir einmal, ob das hier auch so sein wird! Ich hoffe, das wird bald kommen. – Das ist der erste Grund.

Der zweite Grund ist, dass die Frist in Bezug auf die Jobsuche extrem kurz ist. Das sind sechs Monate. Probieren Sie einmal, wenn Sie auch noch eine Antragsfrist von acht Wochen für die Rot-Weiß-Rot-Karte haben, dass Sie das in sechs Monaten auf die Reihe kriegen! Das macht meines Erachtens keinen Sinn.

Und das Dritte – das ist das, was ich am wenigsten verstehe – ist die Sache mit dem Einkommen. Es gibt eine Studie der Universität Wien, dass die Bachelor-Absolventen der Universität Wien nach dem Einstieg in das Berufsleben nicht einmal ansatzweise auf das geforderte Einkommen hinkommen. Aber bei den Bachelor-Absolventen ist im Gesetz ohnehin nichts vorgesehen. Also insofern kann man sagen: Gut, ignorieren wir sie einmal! Aber selbst jene, die das Diplomstudium absolvieren, sind noch immer un­ter der Grenze, und die Absolventen von Masterstudien sind ganz knapp darüber. Jetzt frage ich mich: Wieso hat man so ein Gesetz, wenn man es dann sowieso nicht zu­lässt, dass die Leute, denen man unter anderem das Studium finanziert, wenn möglich, in unserem Land ihr Wissen einbringen können? – Herr Bundesminister Kurz hat das Problem auch erkannt. Ich hoffe, er wird dahin gehend tätig.

Ich glaube, die Vorschläge, die wir gemacht haben, sind sehr sinnvoll. Insofern wäre das auch eine Möglichkeit, einmal zu sagen: Gut, es gibt einen Antrag von der Oppo­sition, und dem könnten wir vielleicht auch einmal zustimmen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

15.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


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