22. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (273/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Den Antrag 273/A weise ich dem Kulturausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Ing. Lugar, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.
Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Robert Lugar, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.
Gegenstand der Untersuchung
I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums
1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüfberichte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanzministerium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbun-
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