Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 145

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Begründung

Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Ver­antwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort ge­meldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 10 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


15.47.03

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir ha­ben es heute schon gehört, wir sind in der glücklichen Lage, dass 100 000 Bürger in dieser relativ kurzen Zeit eine Petition unterstützt haben, in der ein Untersuchungsaus­schuss gefordert wird. Natürlich ist es ein sehr erfreuliches Signal, dass sich, in so kurzer Zeit, so viele Menschen bereiterklärt haben, dieses Verlangen zu unterstützen, das ja auch sinnvoll ist. Betrachtet man es jedoch ganz genau, so ist es eigentlich eine Schande, dass sich das Parlament bei der Bevölkerung Unterstützung organisieren muss, um etwas zu tun, was eine Selbstverständlichkeit in diesem Haus sein sollte, und zwar dass das Parlament das macht, was auch in der Verfassung steht: nämlich die Regierung mit einem Untersuchungsausschuss zu kontrollieren! (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Das ist die Schande, die Sie mit Ihrer Mehrheit hier zu verantworten haben. Ich frage mich: Wie ist es möglich, dass in Deutschland ein Viertel der Abgeordneten einen Un­tersuchungsausschuss beantragen kann? Dort soll es sogar noch auf 20 Prozent re­duziert werden, denn in Deutschland ist ihnen die Kontrolle etwas wert, in unserem Parlament jedoch nicht. Da frage ich mich: Wofür brauchen wir überhaupt einen Un­tersuchungsausschuss? Was macht ein Untersuchungsausschuss für einen Sinn, wenn nur die Mehrheit ihn einberufen kann? (Ruf bei der SPÖ: Aber Sie selbst nicht!)

Jetzt wissen wir, in einer Koalition, beziehungsweise in einem funktionierenden Par­lament, gibt es eine Regierungsmehrheit. Jetzt soll mir jemand einmal erklären, was ein Untersuchungsausschuss für einen Sinn macht, den nur die Mehrheit einberufen kann! Das heißt, die Regierung, die über den Untersuchungsausschuss kontrolliert werden soll, muss selbst diesen Untersuchungsausschuss einberufen. So nach dem Motto: Der, der kontrolliert werden soll, kontrolliert sich selbst! Glauben Sie, dass das funktioniert? Warum, glauben Sie, haben alle entwickelten Demokratien ein Minderhei­tenrecht für Untersuchungsausschüsse oder für ähnliche Instrumente? – Weil das eben notwendig ist, dass eine Minderheit die Möglichkeit hat, hier zu kontrollieren!

Mittlerweile sind wir ja gar nicht mehr die Minderheit. Die Opposition erreichte bei der Wahl 46 Prozent, also fast die Mehrheit. Mittlerweile, wenn man den Umfragen glaubt, sind wir sogar schon die Mehrheit. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und nicht einmal dann


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